Psychotherapeutenkammer Bayern

Nach dem Ende des staatlichen Glücksspielmonopols durch EuGH-Urteil: PTK Bayern fordert konsequente Prävention von Suchtgefahren durch Glücksspiel

23. September 2010 - Spielen um Geld bei Glückspielen wie Roulette und Lotto oder bei Sportwetten ist für eine große Zahl der Deutschen eine meist unproblematische Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2006 zeigt, dass fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung regelmäßig spielt. Für Bayern ergibt dies eine Zahl von fast vier Millionen erwachsenen Spielern. In Deutschland hat sich der Glücksspielmarkt in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Der Staat verdient dabei in großem Umfang mit. Allein 2009 gingen rund 2,6 Milliarden Euro aus Lottoeinnahmen in die Landeshaushalte sowie in den Sport, die Kultur und soziale Projekte.

Ein Teil der Spieler entwickelt ein riskantes Spielverhalten, verliert völlig die Kontrolle über das Glücksspiel und entwickelt eine starke Pathologie mit weitreichenden zerstörerischen Folgen für das Berufs- und Privatleben sowie komorbide Störungen wie Depression oder stoffgebundene Süchte. Die internationalen Klassifikationssysteme DSM IV (312.32: Pathologisches Spielen) und ICD-10 (F63.0: Pathologisches/Zwanghaftes Spielen) ordnen Pathologisches Glückspielen den Impulskontrollstörungen zu.
 
Für Deutschland ist von ca. 100.000 Personen auszugehen, die pathologisches Glückspiel betreiben. Pathologisches Glückspiel ist eine zunehmende Herausforderung für Prävention und Therapie.
 
Die Suchtgefahren, die das Glückspiel birgt, sind bekannt. In Deutschland dient – so die offizielle politische Darstellung – das staatliche Glückspielmonopol als wesentliches Mittel zur Beherrschung und Bekämpfung dieser Suchtgefahren. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praxis des deutschen Sportwettenverbots für unzulässig erklärt. Denn das Monopol wäre nur gerechtfertigt, wenn es wirklich konsequent die Gefahren des Glücksspiels bekämpfe. Dies sei in Deutschland aber nicht der Fall, erklärte der EuGH. In seiner jetzigen Form sei das Monopol nur eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs.
 
Die derzeitige Anwendung des Monopols könne „nicht mehr gerechtfertigt werden“, so der EuGH. Denn „zum einen führen die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.“ Zum anderen würden Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele. Die deutschen Behörden würden insofern eine Politik betreiben oder dulden, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird.
 
Die PTK Bayern kritisiert, wie der EuGH, die inkonsequente deutsche Suchtpolitik. Die PTK Bayern fordert vom Gesetzgeber, dass die notwendige gesetzliche Neuregelung – wie von vielen Politikern derzeit zu Recht gefordert wird – in erster Linie der Vermeidung von Suchtgefahren dient. Ausnahmetatbestände sollen drastisch verringert und Werbung für Lotterien massiv beschränkt werden. Es ist im Hinblick auf die Ausführungen des EuGH davon auszugehen, dass unter dieser Prämisse das Glücksspielmonopol auch europarechtlich weiter gerechtfertigt werden kann. Die PTK Bayern wird sich anbieten, ihr Expertenwissen bei der Behandlung von Suchterkrankungen in die Formulierung von Neuregelungen einzubringen.
 
PTK Bayern
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964