Psychotherapeutenkammer Bayern

Ambulante neuropsychologische Therapie wird 2012 GKV-Leistung

29. November 2011 - Auf Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) am 24.11.2011 entschieden, dass die neuropsychologische Therapie Teil des ambulanten Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird. Die Neuregelung wird voraussichtlich 2012 in Kraft treten. Von den durchschnittlich 550.000 Menschen, die pro Jahr in Deutschland eine Hirnschädigung erleiden, ist für ca. 40.000 bis 60.000 eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt.

Patient/inn/en, die nach einem Schädel-Hirn-Trauma aufgrund eines Unfalls oder Schlaganfall an den Folgen leiden, können künftig besser versorgt werden. Bisher stehen für die Behandlung dieser Patient/inn/en im ambulanten Bereich im Rahmen des Leistungskatalogs GKV hauptsächlich nur die fachärztlich neurologische Behandlung sowie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zur Verfügung. Diese Methoden decken den Behandlungsbedarf dieser Patientengruppe alleine jedoch bei Weitem nicht ab. Mit Hilfe der neuropsychologischen Therapie können die Patient/inn/en ihre Selbstständigkeit vor allem in den Gebieten „Lernen und Gedächtnis“ sowie „Wahrnehmung, räumliche Leistungen“ wiedererlangen. Aber auch die Aufmerksamkeit, das Denken, Planen und Handeln werden verbessert. Insbesondere können auch psychische Störungen aufgrund der hirnorganischen Erkrankungen behandelt werden.

Die Indikation für eine neuropsychologische Therapie hat nach der Richtlinie des G-BA in zwei Stufen zu erfolgen. Zunächst stellt meistens ein Neurologe oder Psychiater die hirnorganische Erkrankung oder Schädigung fest, die zur organisch bedingten psychischen Störung geführt haben. Im Rahmen einer umfassenden neuropsychologischen Diagnostik erfolgt dann die Indikation für die neuropsychologische Therapie. Diese Indikation und die daraus resultierenden Behandlung können Psychotherapeut/inn/en, Psychiater oder Neurologen erbringen.

Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie auf der Website des G-BA.

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