Psychotherapeutenkammer Bayern

Landesausschuss: 36 freie Sitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern

22. Oktober 2015 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat Ende September 2015 die neuen Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern bekannt gegeben. Mit Stand 28. August 2015 gibt es in Bayern noch 36 freie Sitze im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Für die Planungsbereiche Landkreis Eichstätt (Versorgungsgrad 116,3 %), Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Versorgungsgrad 113,1 %) und Landkreis Dingolfing-Landau (Versorgungsgrad 111,3 %) hat der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Aufgehoben wurden indes die Zulassungsbeschränkungen für die beiden Planungsbereiche Landkreis Rhön-Grabfeld (Versorgungsgrad 107,6 %) und Landkreis Kelheim (Versorgungsgrad 105,1 %). Im Planungsbereich Landkreis Regen gibt es mit drei Niederlassungsmöglichkeiten die meisten freien Sitze für Psychotherapeut/innen. Auf 17,5 der 36 freien Sitze können sich Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen bewerben. 18,5 Zulassungen in bereits gesperrten Planungsbereichen sind nur für ärztliche Psychotherapeut/innen möglich.

In welchen Planungsbereichen es darüber hinaus Niederlassungsmöglichkeiten gibt, finden Sie in der unten stehenden pdf-Datei zum Herunterladen.

Die Versorgungsgrade, die der Landesausschuss alle sechs Monate neu berechnet, drücken nicht den tatsächlichen psychotherapeutischen Versorgungsbedarf aus. In allen Planungsbereichen zeigen die langen Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie, dass es definitiv zu wenige Psychotherapeut/innen gibt, um die ambulante psychotherapeutische Versorgung angemessen sicherzustellen. Seit 1999 ignoriert die Bedarfsplanung diese psychotherapeutische Unterversorgung und spricht bei der Mehrzahl der Planungsbereiche sogar von einer vermeintlichen „Überversorgung“. Im Zuge des am 1. August 2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten, mit Wirkung zum 01.01.2017 die Bedarfsplanung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu Regeln. Neben der demografischen Entwicklung sollen dabei zukünftig auch die Sozial-und Morbiditätsstruktur einbezogen werden. Die PTK Bayern hofft, dass damit endlich eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung erreicht wird.

Die im GKV-VSG festgelegten Regelungen zur Bedarfsplanung enthalten jedoch, dass in Bayern in 29 von insgesamt 79 Planungsbereichen rund 800 psychotherapeutische Praxen in sog. überversorgten Gebieten ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent mittelfristig stillgelegt werden sollen, bundesweit wären es über 4.300.

Wenn Sie sich auf einen der freien Sitze bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Präsenzberater der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen. Weitere wichtige Informationen wie z. B. Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KVB.

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964