Psychotherapeutenkammer Bayern

Landesausschuss: 32,5 freie Sitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern

23. Februar 2016 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat Ende Februar 2016 die neuen Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern veröffentlicht. Mit Stand 2.2.2016 gibt es in Bayern noch 32,5 freie Sitze im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Auf 13,5 der 32,5 freien Sitze können sich Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen bewerben. 19,0 Zulassungen in bereits gesperrten Planungsbereichen sind nur für ärztliche Psychotherapeut/innen möglich.

Für die Planungsbereiche Kreisregion Ansbach (Versorgungsgrad 110,6 %), Landkreis Kelheim (Versorgungsgrad 111,1 %) und Landkreis Rhön-Grabfeld (Versorgungsgrad 115,4 %) hat der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Partiell entsperrt wurden für Psychotherapeut/innen die drei Planungsbereiche Kreisregion Coburg (Versorgungsgrad 106,7 %), Landkreis Dingolfing-Landau (Versorgungsgrad 109,8 %) und Landkreis Freyung-Grafenau (Versorgungsgrad 102,5 %). In diesen drei Planungsbereichen gibt es insgesamt 2,5 Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/innen.

In welchen Planungsbereichen es darüber hinaus Niederlassungsmöglichkeiten gibt, finden Sie in der unten stehenden pdf-Datei zum Herunterladen.

Die vom Landesausschuss alle sechs Monate neu berechneten Versorgungsgrade spiegeln weiterhin nicht den tatsächlichen psychotherapeutischen Versorgungsbedarf wider. Die langen Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie sind ein deutliches Indiz dafür, dass es zu wenige Psychotherapeut/innen gibt. Diese psychotherapeutische Unterversorgung wird seit 1999 von der Bedarfsplanung ignoriert. Absurderweise ist bei der Mehrzahl der Planungsbereiche sogar von einer vermeintlichen „Überversorgung“ die Rede. Zwar konnte erreicht werden, dass im Zuge des am 1.8.2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhielt, mit Wirkung zum 1.1.2017 die Bedarfsplanung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu Regeln. Gleichzeitig wurde aber auch eine Regelung eingeführt, in Folge deren in Bayern mit Stand 2.2.2016 in 29 von insgesamt 79 Planungsbereichen als sog. überversorgte Gebiete – nämlich solche mit einem rechnerischen Versorgungsgrad ab 140 Prozent – psychotherapeutische Praxen mittelfristig stillgelegt werden „sollen“.

Eine sachgerechte Neuberechnung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs steht deshalb leider noch aus. Die Kammer wird sich weiterhin dafür einsetzen!

Wenn Sie sich auf einen der aktuell freien Sitze bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Präsenzberater der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen. Weitere wichtige Informationen wie z. B. Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KVB.

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