Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern bespricht die Probleme der Studienreform und der Ausbildung zum PP und KJP mit dem Bayerischen Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch

15. Januar 2009 - Am 09. Januar 2009 war die PTK Bayern zu Gast im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. An dem Gespräch mit dem Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch nahmen für die PTK Bayern der Präsident Dr. Nikolaus Melcop, die Vizepräsidenten Peter Lehndorfer und Dr. Bruno Waldvogel sowie das Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel und Geschäftsführer Alexander Hillers teil. Das Ministerium war weiterhin durch Ministerialdirigent Ulrich Hörlein vertreten.

Peter Lehndorfer, Dr. Nikolaus Melcop, Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch, Peter Lehndorfer, Dr. Nikolaus Melcop, Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch,
In dem Gespräch legte die PTK Bayern ihre Bedenken bezüglich der durch den Bologna-Prozess eingeleiteten Studienreform dar.
Die PTK Bayern sieht die Gefahr, dass die bundesweit zu beobachtende Einführung von inhaltlich neu konzipierten Bachelor- und Masterprogrammen nicht immer die Anforderungen erfüllen, die als unverzichtbar angesehen werden, um den Absolventen die für eine spätere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlichen Basiskenntnisse zu vermitteln. Letztlich wäre es denkbar, dass den Absolventen solcher Studiengänge damit der Weg zu den genannten Ausbildungen trotz mehrjährigen Studiums verwehrt bliebe.

(Auch die 12. Delegiertenversammlung der PTK Bayern hat sich auf ihrer Sitzung am 10. April 2008 sehr klar zu den erforderlichen Inhalten von berufsqualifizierenden Studiengängen positioniert.)

Im Hinblick auf die nach dem Wegfall der entsprechenden Rahmenvorgaben für die Studiengänge von Fachhochschulen und Universitäten frei neu gestalteten Studieninhalte war es von höchster Wichtigkeit, auch das Wissenschaftsministerium über die Einschätzung der PTK Bayern zu informieren, dass insbesondere Bachelorabschlüsse der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik einen ausbildungsqualifizierten Abschluss für die KJP-Ausbildung nicht gewährleisten. Es liegen zwar diesbezüglich anders wertende Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit vor, die zuständigen Landesbehörden werden die entsprechenden unklaren Regelungen des Psychotherapeutengesetzes jedoch unterschiedlich auslegen.

Die PTK Bayern setzt sich für eine einheitliche und transparente Regelung zur Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes unter Gewährleistung hoher Qualität der Ausbildung ein!

Eine abschließende Sicherheit für die Studenten wird es wohl erst mit der Gesetzesnovelle des Psychotherapeutengesetzes geben, die nach Vorliegen des Forschungsgutachtens zur Psychotherapieausbildung vermutlich erst 2010 zu erwarten ist. Schon bei der Definition der qualifizierenden Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, dessen „Vorläufer“ der Psychagoge war, hielt der Gesetzgeber in seiner Begründung fest, dass eine Überprüfung der Ausbildungsanforderungen nach einem gewissen Zeitraum vorzusehen ist. Dieser Zeitpunkt ist mit der Studienreform und dem Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung gekommen.

Die PTK Bayern konnte ihre Argumente gegenüber dem Wissenschaftsministerium erfolgreich vermitteln. Herr Staatsminister Dr. Heubisch zeigte Verständnis für das Anliegen der Kammer auch im Rahmen der neuen Studienstrukturen durch eine entsprechende Ausgestaltung der hinführenden Studiengänge die Qualität der Ausbildung insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu sichern und sagte zu, mit dem in dieser Sache federführenden Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Thematik zu erörtern.

Der Wissenschaftsminister Bayerns wies zudem darauf hin, dass überall dort, wo, wie im Bereich der akademischen Heilberufe, Berufsfelder von gesamtgesellschaftlicher Relevanz betroffen sind, Veränderungsprozesse die Gewissheit voraussetzen, dass es gelingt, nicht nur die bisher erreichten hohen Qualifikationsstandards zu wahren, sondern diese weiter verbessern zu können.

Das Ministerium sah keine Möglichkeit auf Landes- oder Bundesebene den im Interesse einer Stärkung der Hochschulautonomie erfolgten Wegfall der Rahmenvorgaben für die Studiengänge rückgängig zu machen. Entsprechend sei der Vorstoß der Kammern, den Hochschulen bei der Einrichtung von Studiengängen und den Akkreditierungsagenturen bei der Entscheidung oder Wertung über die Eignung von Studiengängen als berufsqualifizierend entsprechende Kriterien an die Hand zu geben, zu begrüßen.
Daher ermutigte das Wissenschaftsministerium die PTK Bayern ausdrücklich, unmittelbar die Universitäten und Fachhochschulen über das in Bälde zu erwartende Forschungsgutachten zur Ausbildung und die bei der Bundespsychotherapeutenkammer in Ausarbeitung befindlichen Kriterienkataloge für berufsqualifizierende Studieninhalte zu informieren.

PTK Bayern
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