Psychotherapeutenkammer Bayern

Masterstudium ist in Bayern die einheitliche Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur/zum Psychotherapeut/in/en (PP und KJP)

19. Oktober 2009 - Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat Anfang Oktober 2009 die in Bayern zuständigen Approbationsbehörden (Regierungen von Oberbayern und Unterfranken) gebeten, die anerkannten Ausbildungsstätten zu informieren, dass aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes sowohl für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) als auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) einheitlich ein Masterabschluss – neben dem bisherigen Diplomabschluss - vorauszusetzen ist. Bayern befürwortet ein einheitliches Niveau der Zugangsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 PsychThG. Sowohl für die Ausbildung zum PP als auch zum KJP ist der Nachweis eines Masterabschlusses zu verlangen. Damit wurde eine seit langem von den Psychotherapeutenkammern erhobene Forderung nun in Bayern offiziell übernommen.

Vorangegangen war eine Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Ende September 2009, nach der die Umsetzung und Durchführung des Psychotherapeutengesetzes konsequenterweise in die Entscheidungsbefugnis der Länder falle. Die Ausbildungsinstitute können von jedem Ausbildungsbewerber für eine psychotherapeutische Ausbildung daher grundsätzlich einen Masterabschluss verlangen, so das BMG.

Die PTK Bayern hat am 15. Oktober 2009 alle staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute für PP und KJP in Bayern und die anderen Landespsychotherapeutenkammern und die Bundespsychotherapeutenkammer über diesen Sachstand informiert.

Diese nun erfolgte Klarstellung durch das StMUG für Bayern ist jedoch nur einer von mehreren dringend erforderlichen Schritten. Insbesondere ist eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes durch den Bundesgesetzgeber erforderlich.

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