Psychotherapeutenkammer Bayern

Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!": Erforderliche Stimmenzahl deutlich überschritten

03. Dezember 2009 - Überwältigender Sieg für das „Volksbegehren Nichtraucherschutz“: Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis, welches das Bayerische Innenministerium heute Mittag veröffentlicht hat, haben sich insgesamt knapp 1,3 Mio. der wahlberechtigten bayerischen Bürgerinnen und Bürger trotz der kurzen Eintragungsfrist in die Listen eingetragen. Das entspricht einer Quote von 13,9 %. Erforderlich waren mindestens 10 % Stimmen der bayerischen Wahlberechtigten bzw. fast 940.000 Stimmen. Die Listen lagen in den Rathäusern vom 19. November bis 2. Dezember aus. In manchen Städten wie Erlangen oder Schwabach wurden sogar Spitzenwerte über 20 % erreicht, der Regierungsbezirk Mittelfranken schaffte über 17 %. Die PTK Bayern freut sich über das erfolgreiche Volksbegehren und bedankt sich bei ihren Kammermitgliedern und allen Bürgerinnen und Bürger, die die Initiative unterstützt haben.

Zum ersten Mal seit 1997 hat es damit wieder ein Volksbegehren in Bayern geschafft. Andere Volksbegehren haben bei Weitem nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erreicht.

Zwischen März und Juni 2010 kann es jetzt zum eigentlichen Volksentscheid über eine konsequent rauchfreie Gastronomie kommen. Wie bei Wahlen würden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von ihren Gemeinden über Ort und Zeit des Volksentscheides schriftlich informiert. Damit das Anliegen der Initiative „Für echten Nichtraucherschutz!“ zum Gesetz wird, reicht die einfache Mehrheit der Stimmen.

Um einen Volksentscheid zu vermeiden, kann der Bayerische Landtag jedoch von sich aus den Gesetzentwurf aufgreifen und ratifizieren. Der Bayerische Landtag kann aber auch einen neuen Gesetzentwurf ausarbeiten. Somit hätten die bayerischen Wähler das letzte Wort und müssten im Volksentscheid für einen der beiden Gesetzentwürfe votieren.

Für die Kammer ist das erfolgreiche Volksbegehren ein klares Signal für den uneingeschränkten Nichtraucherschutz in der Gastronomie ohne Ausnahmeregelungen. Das erst am 1. August 2009 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² wieder erlaubte, steht damit auf tönernen Füßen. Die PTK Bayern sieht sich durch das Ergebnis des Volksbegehrens in ihrer konsequenten und klaren Linie für eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes, einen unmissverständlichen Nichtraucherschutz sowie für den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bestätigt.
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