Psychotherapeutenkammer Bayern

Psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche in Bayern durch zusätzlich frei werdende Sitze für Psychotherapeut/inn/en leicht verbessert

09. Dezember 2009 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern, der für die Berechnung der Zulassungsmöglichkeiten im Freistaat verantwortlich ist, hat am 27. November 2009 festgelegt, in welchen Planungsbereichen zusätzliche Niederlassungen für Psychotherapeut/inn/en möglich sind. Danach werden derzeit neue Zulassungen für Psychotherapeut/inn/en, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, in Nürnberg Stadt und Würzburg Stadt, in den Landkreisen Lichtenfels, Fürth, Nürnberger Land, Regen, Rottal-Inn sowie in den Planungsbezirken Straubing Stadt/Landkreis Straubing-Bogen und Schwabach Stadt/Landkreis Roth geschaffen.

Darüber hinaus wurden einige wenige Planungsbereiche partiell entsperrt (Stadt Ingolstadt, Landkreis Kulmbach, Stadt Fürth, Landkreis Miltenberg). Dort sind Zulassungen für Psychotherapeut/inn/en bis zu einer bestimmten Anzahl möglich, egal ob es sich um einen ärztlichen oder einen psychologischen Psychotherapeuten oder um einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten handelt.

Die erweiterten Niederlassungsmöglichkeiten für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellen einen wichtigen ersten Schritt in Richtung einer verbesserten psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche dar. Sie decken jedoch noch lange nicht den vorhandenen Bedarf an Behandlungsplätzen und erfüllen auch die gesetzliche Vorgabe nicht. Sie basieren auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Mitte Juni 2009, der ein gestuftes Vorgehen bei der Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie hinsichtlich der Quotenregelung in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher vorsieht. Der Deutsche Bundestag hat im Oktober 2008 bekanntlich im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine 20%-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen. Der G-BA hat jedoch in seinem Beschluss zusätzlich eine 10%-Hürde installiert, die die Umsetzung erheblich verzögert: Danach müssen in jedem Planungsbereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erst mindestens zehn Prozent der Psychotherapeut/inn/en ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, bevor weitere Praxissitze in anderen Planungsbezirken dieser KV ausgeschrieben werden dürfen. Dieses Vorgehen des G-BA wurde von Psychotherapeutenkammern und Verbänden scharf kritisiert.

Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

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