Psychotherapeutenkammer Bayern

Qualitätsberichte der Kliniken: Jetzt auch Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung

18. Januar 2011 - Am 16. Dezember 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Vorgaben für die gesetzlich vorgeschriebenen „strukturierten Qualitätsberichte“ der deutschen Krankenhäuser auf Anregung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erhöht. Jede Klinik muss demzufolge angeben, wie viele Psychotherapeut/inn/en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en in dem betreffenden Krankenhaus und in den einzelnen Fachabteilungen tätig sind.

Die Patient/inn/en erhalten mit Hilfe der Qualitätsberichte erstmalig im Jahr 2012 Angaben zur psychotherapeutischen Versorgung der Krankenhäuser, welche die Entscheidung bei der Wahl eines Krankenhauses nun erleichtern. Bisher enthielten die Qualitätsberichte nur Informationen, ob in einem Krankenhaus überhaupt Psychotherapeut/inn/en tätig sind, nicht jedoch in welcher Anzahl.

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V) sind die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, alle zwei Jahre Qualitätsberichte rückwirkend für das vorangegangene Jahr zu erstellen. Es geht um alle Krankenhäuser, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind – das sind (nach § 108 SGB V) die sogenannten Plankrankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, sowie Hochschulkliniken und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen geschlossen haben. Die Qualitätsberichte enthalten Informationen darüber, was die Krankenhäuser tun und wie gut sie es tun. Die Kliniken müssen ihren Qualitätsbericht den Krankenkassen zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.



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