Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, Amtschef
des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. (Foto: Johannes Schuster)
Michael Behnke, Leiter der JVA Erlangen (Sozialtherapeutische Anstalt für Gewaltstraftäter), gab in seinem Referat einen Überblick über Konzepte für psychologische Diagnostik und Intervention bei Straftätern. Zentrale Ausführungen dieses Referats wurden von den folgenden Referent/inn/en aufgegriffen und vertieft. Zu den wichtigen Stichworten gehörten: Persönlichkeit, sexuelle Stilbildung, Delinquenztheorie und wirksame Behandlungsprogramme bei Straftätern. Sein Fazit: Täterarbeit sei überdauerndes Risikomanagement, bei dem es gelte, Krisen immer wieder zu bewältigen.
Dr. Claudia Groß, Leiterin der Sozialtherapie der JVA Amberg, erläuterte das therapeutische Vorgehen im Vollzug (stationär). Sie gab einen Überblick über die sozialtherapeutischen Einrichtungen in Bayern, Ziele der sozialtherapeutischen Maßnahmen im Justizvollzug, Behandlungskonzepte und besondere Problemstellungen in der stationären Therapie von Straftätern. Sie unterschied zwischen deliktspezifischen und störungsspezifischen Ansätzen und ging insbesondere auf spezifische Merkmale behandlungsbedürftiger Sexualstraftäter ein. Behandlungskonzepte stellte sie differenziert vor und reflektierte besondere Problemstellungen wie Therapiemotivation und Therapiefähigkeit. Auch Grenzen Sozialtherapeutischer Möglichkeiten (z. B. durchgängige Deliktleugnung) wurden von ihr explizit benannt.
Die Leiter/innen der Fachambulanzen gestalteten gemeinsam einen Block zur ambulanten Behandlung von Sexualstraftätern. Claudia Schwarze gab einen Überblick über die in Bayern neu eingerichteten Dienste in München, Nürnberg und Würzburg und stellte das bisher behandelte Klientel vor. Markus Feil illustrierte das therapeutische Procedere an Hand der Vorstellung einer Fallgeschichte. Dieser Fall wurde als ein Fall für uns charakterisiert. Soll heissen: dieser Fall sei auf das Profil der Fachambulanz zugeschnitten und kaum geeignet für die Weiterbehandlung durch eine niedergelassene Fachkollegin. Ebenfalls eine Fallgeschichte präsentierte Klaus Weth. Bei dieser Falldarstellung wurde ausgeführt, es sei ein Fall für Sie. Dieser Fall sei exemplarisch dafür, wann eine Weiterbehandlung durch niedergelassene Kolleginnen denkbar und wünschenswert sei. Bei der Diskussion dieser Vorträge gab es aus dem Plenum sehr engagierte Beiträge. Es wurde darauf hingewiesen, dass man Täterbehandlung als aktiven Opferschutz sehe, dass Täter psychotherapeutisch gesehen auch Opfer seien und dass es durchaus die Erfahrungen gebe, mit den Tätern ein leicht zu behandelndes Klientel zu haben.
Dr. Johann Endres, Leiter der Kriminologischen Forschungsstelle schloss die Vorträge ab. Er stellte Forschungsergebnisse zur Behandlung von Straftätern vor. Er führte noch einmal aus, das Ziel der Straftäterbehandlung sei, neue (schwere) Straftaten zu verhindern. Das zentrale Erfolgsmaß in dieser Forschung sei die Rückfallquote. Das zentrale Fazit von Dr. Endres war, Straftäterbehandlung sei (in der Regel, im Durchschnitt, in vielen Fällen) wirksam. Die Effekte seien in einer ähnlichen Höhe wie die vieler medizinischer Standardbehandlungen. Die Wirksamkeit sei allerdings deutlich geringer als z. B. bei der Psychotherapie von Depression. Breiten Raum nahm die Darstellung des RNR-Modell von Andrews & Bonta ein. Demnach sind die drei Grundprinzipien erfolgreicher Behandlung folgende: Risk principle: Die Intensität der Behandlung soll an der individuellen Gefährlichkeit ausgerichtet werden. (Wer ist zu behandeln?). Need principle: Die Behandlungsziele sollten den dynamischen Risikofaktoren entsprechen. (Was ist zu behandeln?). Responsivity principle: Die Art der Behandlung sollte an der individuellen Ansprechbarkeit des Klienten (kognitive Fähigkeiten, Motivation, kultureller Hintergrund) ausgerichtet sein. (Wie ist zu behandeln?). Ausdrücklich gewürdigt wurden auch die Grenzen der Straftäterbehandlung, speziell unter dem Gesichtspunkt des Konzeptes der Psychopathie.