Psychotherapeutenkammer Bayern

Forschungsgutachten zur Ausbildung von PP und KJP: Stellungnahmen der PTK Bayern

02. Februar 2009 - Forschungsgutachten zur Ausbildung von PP und KJP: Stellungnahmen der PTK Bayern

  • Zugangsvoraussetzungen für die psychotherapeutischen Ausbildungen (Studiengänge, Kompetenzprofile) und deren Überprüfung
  • Ausbildungsstruktur (Verortung, Ausbildung, Weiterbildung)

Repräsentant: Dr. Bruno Waldvogel Vizepräsident der PTK Bayern
Zu Thema 2: Zugangsvoraussetzungen für die psychotherapeutischen Ausbildungen (Studiengänge, Kompetenzprofile) und deren Überprüfung Die akademischen Zugangsvoraussetzungen zur PP und zur KJP-Ausbildung erfordern das Master-Niveau vor Beginn einer Psychotherapieausbildung. Nur so ist gewährleistet, dass die Absolventen über die für die Patientenbehandlung unverzichtbare Kompetenz verfügen, wissenschaftliche Erkenntnisse eigenständig und innovativ zu erwerben, verallgemeinernd anzuwenden und ggf. auch selbst zu generieren. D.h. auch, dass die bisherige Zugangsvoraussetzung für KJP erhöht werden muss.

Um die eigenständige wissenschaftliche Grundlegung der Heilberufe PP und KJP zu erhalten, sind als inhaltliche Mindestvoraussetzungen für PP und für KJP verbindlich qualitativ und quantitativ zu definieren:
  • Allgemeine Psychologie
  • Psychobiologische Grundlagen
  • Entwicklungspsychologie
  • Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
  • Sozialpsychologie
  • Quantitative und qualitative Methoden in Forschung und Praxis
  • Psychologische Diagnostik
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • Pädagogik / Pädagogische Psychologie.


Der Anteil an Klinischer Psychologie für PP und der Anteil an Klinischer Psychologie, Pädagogik und Sozialpädagogik für KJP muss dabei einen klar definierten Schwerpunkt des Studiums darstellen. Die genannten Inhalte müssen in dem
berufsausbildungsqualifizierenden Studienabschluss insgesamt zu mindestens 75% enthalten sein bei PP und bei KJP.

Weiterhin sind praxisorientierte Anteile im Hochschulstudium anzustreben. Auf eine inhaltliche Abstimmung und Ergänzung zwischen Studien- und Ausbildungsinhalten ist zu achten. Es sollten Möglichkeiten zur Nachqualifikation für Ausbildungsinteressenten geschaffen werden, denen einzelne verbindliche Inhalte des Hochschulstudiums fehlen. Auch sollte der Zugang zu berufsqualifizierenden Masterstudiengängen mit unterschiedlichen spezifischen Bachelor-Abschlüssen möglich sein.

Die Landespsychotherapeutenkammern sind verbindlich an der Zulassung von berufsausbildungsqualifizierenden Studiengängen zu beteiligen. Die Psychotherapieausbildung selbst kann erst nach dem Master-Abschluss beginnen. Die Zugangsvoraussetzungen werden anhand der Bescheinigungen der Hochschulen überprüft.
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