Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht von der 3. Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

06. Mai 2004 - Am 6. Mai 2004 fand in München die 3. Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten statt. Auf die anwesenden 38 von 45 Delegierten wartete eine umfangreiche Tagesordnung. Neben dem Bericht des Vorstands, dem Jahresabschluss 2003 und der damit verbundenen Entlastung des Vorstands waren mit der Verabschiedung der Fortbildungsrichtlinie und der Errichtung eines Versorgungswerks wichtige und zukunftsweisende Themen auf der Tagesordnung.

Als Gäste konnten die Herren Dr. Dünisch und Gass vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Herr Kalb (Leiter der Rechtsabteilung der Bayerischen Landesärztekammer) und Herr Eulitz (Bayerisches Ärzteblatt) begrüßt werden.

Als Gäste konnten die Herren Dr. Dünisch und Gass vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Herr Kalb (Leiter der Rechtsabteilung der Bayerischen Landesärztekammer) und Herr Eulitz (Bayerisches Ärzteblatt) begrüßt werden.
Nach der Eröffnung der Sitzung und der zügigen Beschlussfassung der Formalia beschrieb Dr. Melcop im Tätigkeitsbericht des Vorstands die vielfältige Arbeit des vergangenen halben Jahres.


Er stellte u.a. folgende Tätigkeitsbereiche und Fortschritte der Kammerarbeit dar:
  • Vorbereitung einer bayerischen Fortbildungs-Richtlinie als Voraussetzung für die Umsetzung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) und erfolgreicher Einsatz für die gleichberechtigte 3-seitige Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Bayerischen Landesärztekammer (BÄK), was noch nicht als selbstverständlich angesehen werden könne.
  • Einsatz der Kammer für den Erhalt der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern: Round Table mit Vertretern des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags, der zuständigen Ministerien, der Bezirke, der Krankenkassen, der Patientenverbände und der Träger der Sozialpsychiatrischen Dienste; Teilnahme an der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag
  • DMPs im Bereich Brustkrebs : Initiative zur Integration fachlich angemessener psychoonkologisch-psychotherapeutischer Behandlungsansätze in die Versorgungskette; wichtiger Ansprechpartner für die Krankenkassen, Krankenhausträger und KVB; erste Vorbereitungen für Fortbildungsangebote
  • Einsatz in Politik und KVB für unterversorgte Patientengruppen: hier wurde beispielsweise die Unterversorgung bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen, aber auch hirngeschädigter Patienten in ganz Bayern thematisiert
  • Gast im Landesgesundheitsrat des Freistaats Bayern; eine Mitgliedschaft in diesem Gremium ist angestrebt, braucht jedoch eine Gesetzesänderung
  • Mitarbeit beim Runden Tisch des Sozialministeriums zum Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker u.a. zur Darstellung von Psychotherapie als eigenständigem Versorgungsbereich
  • Mitarbeit im Gesprächskreis der Beteiligten am Bayerischen Gesundheitswesen
  • Mitgliedschaft im Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München
  • Zahlreiche und intensive Kontakte zu Politikern, Parteien, Gesundheitsfunktionären (Ärztekammer, KV, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden u.a.), Presse
  • Fortschritte in der Organisationsentwicklung:
          - Einstellung des Geschäftsführers Alexander Hillers zum 1.10.2003
          - Einrichten einer funktionierenden Geschäftsstelle durch räumlichen und technischen Ausbau
  • Ausdrücklicher Dank an das Geschäftsstellenteam, das sich engagiert und lebendig mit für die Belange des Berufsstandes einsetzt und den Mitgliedern freundlich in vielfältiger Form für Auskünfte zur Verfügung steht.
  • Engagierte und konstruktive Mitwirkung auf Bundesebene in Bezug auf die Bundespsychotherapeutenkammer und die Vernetzung der Landeskammern. „Die bayerische Kammer bringt sich konstruktiv und gestaltend in das Konzert der Kammern ein.'


Dr. Melcop stellte als zentrales Ziel der Arbeit Kammer die Anerkennung der Arbeit durch die Kammermitglieder dar. „Ich verstehe den Aufbau als einen dynamischen Prozess, der nicht Anfang und Ende hat, sondern die Weiterentwicklung unseres Berufsstandes begleitet, die Kolleginnen und Kollegen schützt und in manchen Bereichen sanft und behutsam führt. ... hierzu müssen feinfühlig Diskussionsprozesse aufgegriffen werden.'
In der Aussprache zum Tätigkeitsbericht wurde dem Vorstand gedankt für die viele Arbeit und die zahlreichen Tätigkeitsfelder, die inzwischen besetzt sind. Von den Delegierten wurde angeregt, die Arbeit des Vorstands in Zukunft aktiver darzustellen. Es wurde vereinbart, im Internet einen Bereich zu schaffen, in dem Delegierte zeitnah Informationen aus der Kammerarbeit herunterladen können.
Die Herren Gass und Dr. Dünisch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Die Herren Gass und Dr. Dünisch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Anschließend berichtete Geschäftsführer Alexander Hillers aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der dort inzwischen aufgebauten Strukturen für die vielfältigen Arbeitsabläufe. Er stellte Beratungsinhalte – und angebote für den Kontakt mit Mitgliedern dar. Weiterhin erläuterte er u.a. das Konzept, wie die Umsetzung der Beitragsordnung in 2004 möglichst reibungslos und „kundenfreundlich' organisiert werden kann. Der erste Schritt mit einem Mitgliederrundbrief mit der Rückmeldemöglichkeit der Eingruppierung in verschiedene Beitragsstufen ist inzwischen getan. Wenn die Rücklauffrist vorüber ist, werden die Beitragsbescheide versandt. Fristgerecht eingegangene Widersprüche und Ermäßigungsanträge sollen zeitnah bearbeitet und verbescheidet werden.
Weiterhin wird der Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Kammer nach Verabschiedung der Musterfortbildungsordnung auf dem 3. Deutschen Psychotherapeutentag die verbliebenen Unterschiede prüfen, die Kammer wird in einen Abstimmungsprozess mit den anderen Landeskammern eintreten und dann ggf. eine notwendige begriffliche Anpassungen erarbeiten und der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorschlagen. An den Bericht des Geschäftsführers schloss sich der Vortrag von Vizepräsident Peter Lehndorfer zum Jahresabschluss 2003 an. Er berichtete, dass aus den Beitragsjahren 2002 und 2003 noch erhebliche Forderungen offen sind. Dass der Jahresabschluss trotzdem ausgeglichen ist, liege einerseits ein streng eingehaltener Ausgabendisziplin, aber auch daran, dass eingeplante größere Posten für die Einrichtung der Geschäftsstelle erst in 2004 anfielen. Die Schätzung des Beitragsaufkommens in der Haushaltsplanung erwies sich als richtig. Allerdings ist es notwendig, den Beitragseinzug zeitlich zu optimieren, um zu größerer Haushaltssicherheit zu kommen. Nach dem Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Rudi Bittner, in dem dem Vorstand ordnungsgemäßen Umgang mit den Geldern bescheinigt wurde, entlastete die Delegiertenversammlung den Vorstand einstimmig und nahm den Jahresabschluss an.

Weiter stellte Peter Lehndorfer den Entwurf einer Gebührensatzung vor, der im Vorfeld bereits mit der Aufsichtsbehörde konsentiert wurde und im Grundsatz genehmigungsfähig ist. Die Grundfrage ist, wer für die Kosten aufzukommen hat, die von einzelnen Kammermitgliedern aufgrund besonderer Anliegen verursacht werden. Sind dies alle Mitglieder durch die Anpassung von Kammerbeiträgen oder einzelne Mitglieder im Rahmen einer Gebührensatzung? Der Vorstand schlug – wie in anderen Landespsychotherapeutenkammern üblich – die Verabschiedung einer Gebührensatzung vor, die die Art und Höhe der Gebühren regelt. Nach kurzer Diskussion wurde der Entwurf mit großer Mehrheit von der Delegiertenversammlung verabschiedet. Die Gebührensatzung muss nun von der Aussichtsbehörde genehmigt werden und tritt für diesen Fall nach der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger am 1.7.2004 in Kraft. Einig war sich die Delegiertenversammlung mit dem Vorstand, dass für die Bearbeitung bereits vorliegender Widersprüche gegen die Beitragsbescheide aus 2002 und 2003 keine Gebühren anfallen.

Nach der Mittagspause beschäftigte sich die Delegiertenversammlung intensiv mit der Fortbildungsrichtlinie, die im Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung erarbeitet wurde. Vorstandsmitglied Rainer Knappe stellte sie im Einzelnen vor: Durch die Fortbildungsrichtlinie soll ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für alle Kammermitglieder geschaffen werden. Für zugelassene Psychotherapeuten und Mitarbeiter in medizinischen Versorgungszentren, für die Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V besteht, soll es aber auch zum Nachweis der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber genügen. Psychotherapeuten gehören bereits jetzt zu den fortbildungsfreudigsten Behandlergruppen im Gesundheitssystem. Dem soll die Fortbildungsrichtlinie Rechnung tragen, in dem sie die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern nicht reglementieren will, sondern bereits jetzt vorhandene Fortbildungsvorlieben einzelner Kolleginnen und Kollegen fördert. Das Fortbildungszertifikat für Kammermitglieder wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied in fünf Jahren mindestens 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat. Eine Fortbildungseinheit entspricht 45 Minuten. Über die anrechenbaren Fortbildungseinheiten gibt eine Tabelle im Anhang Auskunft. Neben Kongressen, Vorträgen und Seminaren werden auch die Dozenten- bzw. Autorenschaft ebenso berücksichtigt wie Super- und Intervisionsgruppen und Literaturstudium. Besonders diskutiert wurden Standards für Supervisoren. Mehrheitlich wurde entschieden, dass Supervisoren, die die in der Fortbildungsrichtlinie geforderte Qualifikation nicht erfüllen, aber in der Vergangenheit als Supervisoren tätig waren, durch Einzelfallentscheidung der Kammer anerkannt werden können. Größeren Raum in der Diskussion nahmen die Abweichungen der Bayerischen Fortbildungsrichtlinie von dem Entwurf der Musterfortbildungsordnung der Kommission der Bundespsychotherapeutenkammer ein. Es gab breiten Konsens, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die von uns gut vorbereitete und geprüfte bayerische Fortbildungsrichtlinie nicht anzupassen. Es wird versucht, die bestehenden inhaltlichen Unterschiede ggf. als Änderungsanträge im Sinne der bayerischen Version beim Bundespsychotherapeutentag einzubringen.

Weiterhin wird der Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Kammer nach Verabschiedung der Musterfortbildungsordnung auf dem 3. Deutschen Psychotherapeutentag die verbliebenen Unterschiede prüfen, die Kammer wird in einen Abstimmungsprozess mit den anderen Landeskammern eintreten und dann ggf. eine notwendige begriffliche Anpassungen erarbeiten und der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorschlagen.
Vorstandsmitglied Ellen Bruckmayer, Vizepräsidentin Gerda Gradl, Präsident Dr. Nikolaus Melcop und Geschäftsführer Alexander Hillers Vorstandsmitglied Ellen Bruckmayer, Vizepräsidentin Gerda Gradl, Präsident Dr. Nikolaus Melcop und Geschäftsführer Alexander Hillers
Zum Tagesordnungspunkt Versorgungswerk konnte Präsident Dr. Melcop Herrn Helmut Baader, Chef-Mathematiker der Bayerischen Versorgungskammer, als Experten begrüßen. Zur Vorbereitung veranstaltete die Kammer neben einer Vielzahl von vorbereitenden Informations- und Abstimmungsgesprächen u.a. am 16. April ein Expertenhearing zum Thema. Geschäftsführer Alexander Hillers führte die Delegierten in das Thema ein. Er stellte die Säulen der Altersversorgung vor: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Ein Psychotherapeutenversorgungswerk ist als berufsständige Versorgung Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Alters-, Berufunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der verkammerten freien Berufe.
Sie sind:
  • öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen, die auf dem Versicherungsprinzip basieren
    solidarische Selbsthilfeeinrichtungen ohne staatliche Hilfe
  •   („kollektive Eigenversorgung des jeweiligen Berufsstandes')
  • Systeme sui generis außerhalb der Sozialversicherung im Sinne des Artikels 74 Nr. 12 Grundgesetz
  • auf landesgesetzlicher Grundlage errichtet.
Von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen sind Angestellte, die bereits Mitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung sind, aber im Übergangsweg auch alle, die jetzt Mitglieder der Kammer sind. Sie können dem Versorgungswerk freiwillig beitreten. Alexander Hillers stellte im Anschluss die möglichen Alternativen vor: Beitritt zum Psychotherapeutenversorgungswerk Niedersachsen, Beitritt zum Psychotherapeutenversorgungswerk NRW, Beitritt in die Bayerische Versorgungskammer oder Gründung einer „Südschiene' ggf. gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern Baden-Württemberg und Hessen. Nach kontrovers geführter Diskussion beschloss die Delegiertenversammlung einstimmig, dass die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihren Mitgliedern den Zugang zu einem Versorgungswerk entweder durch Beitritt oder Gründung schaffen soll. Ferner wurde eine Richtungsentscheidung getroffen: Bis zur nächsten Delegiertenversammlung im Oktober 2004 soll der Beitritt zum Psychotherapeutenversorgungswerk Niedersachsen und die Gründung einer „Südschiene' in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde intensiv geprüft werden, um dann den Delegierten die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung zu treffen.
Gegen 18.45 Uhr konnte Präsident Dr. Melcop nach intensiven Diskussionen und konstruktiven Entscheidungen die 3. Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschließen.
Delegierte bei der Abstimmung Delegierte bei der Abstimmung
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