Psychotherapeutenkammer Bayern

Resolution der 13. Delegiertenversammlung der PTK Bayern

Elektronische Gesundheitskarte


Die Delegierten der PTK Bayern beobachten die Entwicklung und Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) aufgrund der Risiken für Patienten und die Struktur der
Gesundheitsversorgung insbesondere aus psychotherapeutischer Sicht mit Sorge. Dem
Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten im Umgang mit den eigenen
Daten kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Sie fordern deshalb, dass

  • ein Missbrauch des informationellen Selbstbestimmungsrechtes durch umfangreiche datenschutzrechtliche Maßnahmen verhindert wird,
  • ein aktiver, selbstbestimmter und gesundheitsförderlicher Umgang mit den eigenen „Daten“ durch die Patienten gefördert wird,
  • die Einführung der eGK tatsächlich erhebliche Verbesserungen für die Gesundheitsversorgung
    der Patienten erbringt.
Angesichts manch anderer gesellschaftlicher Großprojekte, die aufwendig und gescheitert
sind, fordern wir einen verstärkten öffentlichen Diskurs über den Nutzen dieser Entwicklung
und die Frage, ob diese die zahlreichen Probleme und Gefahren rechtfertigen.
Ursache und Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung von technischen Datentransfers
muss immer der aktiv handelnde Mensch, auch und gerade als Patient/in, bleiben. Das
Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten und die eigene Behandlung ist im Zweifelsfall
wichtiger als mögliche Vorteile in Verwaltungsabläufen.

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten, personenbezogenen Daten.
Psychisch kranke Menschen haben ein Anrecht darauf, dass Informationen über ihre
Beschwerden, Symptome und Erkrankungen und deren Behandlung geschützt sind. Eine
vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient/in und Psychotherapeut/in und die Zusicherung
der Vertraulichkeit ist eine notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Behandlung.
Die Speicherung ihrer Gesundheitsdaten in einem IT-Netz, das weltweit zu den größten
EDV-Netzen überhaupt gehört, wird von vielen Patient/innen und Psychotherpeut/innen
bisher als ein waghalsiges Experiment mit vertraulichen Informationen betrachtet. Damit
droht die elektronische Gesundheitskarte das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeuten
und ihren Patienten zu gefährden.

Die Vertraulichkeit und Intimität psychotherapeutischer Behandlungsdaten ist so groß
und deren möglicher Missbrauch so folgenschwer, dass auf eine generelle Verpflichtung
zur serverbasierten Abspeicherung verzichtet werden sollte. Hierunter fällt bereits die
Tatsache, dass eine Behandlung durchgeführt wird, sowie die Weitergabe potenziell
stigmatisierender Diagnosen.

Datensicherheit ist nicht mit Vertrauen zu verwechseln. Besonders aufgrund des unverständlich
forcierten Zeitdrucks bei der beabsichtigten Einführung der eGK (Basis-
Rollout) ist zu fordern, dass der Gesetzgeber die zuständigen Institutionen verpflichtet,
zeitnah und vollumfänglich eine ohne Fachwissen nachvollziehbare Information über die
Art und den Umfang der Datenspeicherung und vor allem über deren bekannte Risiken
auszugeben, so dass diese in den Behandlungsprozess einführbar ist.
Besonderes Augenmerk gilt solchen Patienten, die krankheitsbedingt oder aufgrund von
Einschränkungen zur Wahrnehmung ihrer Selbstbestimmungsrechte, kaum in der Lage
oder überfordert sind. Gefordert werden Aufklärungskampagnen, die insbesondere auf
diese Patientengruppen eingehen.

Der aktive, souveräne und selbstbestimmte Umgang mit den Informationen über die eigene
Person muss bei der Einführung der eGK eine besondere Förderung erfahren. Die
neue Technologie könnte theoretisch dazu führen, dass die Menschen bewusster und gesundheitsfördernder
mit den eigenen Daten umgehen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
bedeutet auch, dass Patient/innen über Sperrungen und Löschungen von
Einträgen selbst bestimmen könne. Bei den damit einhergehenden Folgen für die Vollständigkeit
der medizinischen Daten wird der handelnde Mensch jedoch bisher als Störfaktor
eines reibungslosen Ablaufes betrachtet. Konzepte zur Föderung des aktiven Umgangs
mit den eigenen Daten sind nicht entwickelt worden.
Zu Recht muss bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Gründlichkeit vor
Schnelligkeit gehen. Die Delegierten der PTK Bayern bekräftigen im Rahmen der 13. Delegiertenversammlung
die Aussagen, die auf dem 3. Bayerischen Landespsychotherapeutentag
getroffen wurden:

„Psychotherapeuten müssen sich intensiv damit auseinandersetzen, dass bei jeder Form
der Übermittlung von Daten die Entfaltung, die Integrität und letztlich die Selbstverantwortung
der einzelnen Person im Vordergrund steht. Der Fortschritt im System, die Vernetzung
der medizinischen Versorgung und die neuen technischen Möglichkeiten fordern
große und schnelle Datenflüsse, Transparenz aller Vorgänge und Behandlungsteile. Aber
wo bleibt dabei der aktiv handelnde Patient Mensch? Psychotherapeuten haben eine ganz
besondere Verantwortung: zum einen erhalten sie die persönlichsten Daten der Menschen.
Zum anderen arbeiten sie täglich mit ihren Patientinnen und Patienten daran, dass
sie mehr Eigenverantwortung für sich selbst übernehmen können. Sie sind deshalb aufgefordert,
sich in die politische Diskussion einzumischen.“


Es müssen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die technischen und organisatorischen
Voraussetzungen für einen wirksamen Datenschutz geschaffen und nachhaltig überprüft
werden.

Das gesamte Projekt betrifft aber nicht nur das Gesundheitswesen. Es greift in alle Lebensbereiche
ein. Die Delegierten der PTK Bayern fordern daher, dass die Diskussion
über dieses Projekt nach gründlicher Aufklärung und Information dort geführt wird, wo
sie wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung geführt werden muss: in der Gesellschaft.
Die Gesundheitskarte geht alle an!
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