Psychotherapeutenkammer Bayern

Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern – verabschiedet durch die Bayerische Staatsregierung am 13. März 2007

Die Verabschiedung der „Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“ durch die Bayerische Staatsregierung am 13. März 2007 stellt den Endpunkt einer fast 3-jährigen Arbeitsphase zur Fortschreibung des „2. Bayerischen
Psychiatrieplans“ aus dem Jahr 1990 dar, an der sich diesmal auch Vertreter der PTK Bayern für die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten engagiert haben.

Im Mai 2004 waren auf Einladung des Sozialministeriums zehn Arbeitsgruppen gebildet worden (u.a. Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Psychotherapeutische Versorgung, Sozialpsychiatrische Grundversorgung, …), die sich mit der Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen in Bayern beschäftigen sollten. Dr. Nikolaus Melcop, Peter Lehndorfer, PD Dr. Karin Tritt, Dr. Heinrich Berger und Dr. Klaus Stöhr arbeiteten im Auftrag der PTK Bayern am „Runden Tisch“, in den entsprechenden Arbeitsgruppen und an den diversen Stellungnahmen.

Dass auch den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben wurde, ist ein Umstand, den es zu würdigen gilt. Dies wirkte sich letztlich auch im Titel aus: Aus „Landespsychiatrieplan“ wurden „Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“. Gleichwohl sind die divergierenden Interessen der an der Behandlung psychisch Kranker beteiligten Behandlergruppen bei der Erarbeitung dieser Grundsätze sehr deutlich hervorgetreten.
Die PTK Bayern hat in mehreren mündlichen und schriftlichen Beiträgen Stellungnahmen zu den Grundsätzen abgegeben, denen teilweise entsprochen wurde. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben in den Grundsätzen ein ihrer Ausbildung entsprechendes eigenes Kapitel erhalten, das im Grundsatz auf die jeweiligen Arbeitsfelder und Aufgabenstellungen eingeht, aber manche speziellen Aussagen vermissen lässt.
Besonders zu kritisieren ist, dass die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht explizit als Partner für neue Versorgungsstrukturen genannt werden. Dies bliebe nach den Grundsätzen ein Privileg für die ärztlichen
Kolleginnen und Kollegen. Dies hindert die PTK Bayern jedoch nicht, aktiv mit Kostenträgern über neue Versorgungsstrukturen ins Gespräch zu kommen.

Problematisch ist aus unserer Sicht auch, dass es in Zukunft bei einem überregionalen Planungs- und Koordinierungsausschuss bleibt, in dem die PTK Bayern nicht explizit als Mitglied benannt wird – dies gilt allerdings auch für alle anderen verkammerten Heilberufe. Die PTK Bayern wird versuchen müssen, über allgemeine Beteiligungsrechte Einfluss zu nehmen. In den regionalen Steuerungsverbünden, die die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und falls vorhanden die Gemeindepsychiatrischen
Verbünde (GPV) ersetzen sollen, ist jedoch psychotherapeutischer Sachverstand durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor Ort eingeplant.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bayerische Staatsregierung in den Grundsätzen und ihrem Entstehungsgang der Veränderung der Versorgungslandschaft in weiten Zügen Rechnung getragen hat. Fachlich nicht nachvollziehbar ist allerdings,
warum die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen in Rahmen eigener Grundsätze abgehandelt wurde.
Die PTK Bayern konnte insbesondere die Erfahrung machen, dass in der Politik inzwischen wahrgenommen wird, dass sich die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in einem erheblichen Umfang an der Versorgung
psychisch kranker Menschen in Bayern beteiligen. Es ist als Erfolg zu werten, an vielen prominenten Stellen aufgeführt und benannt zu werden.
Diese Grundsätze stellen eine Momentaufnahme einer längerfristigen Entwicklung dar. Angesichts der sich immer rascher verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und des wissenschaftlichen Fortschritts andererseits, gehen wir davon
aus, dass die Bedeutung psychotherapeutischen Sachverstands für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und für den Erhalt der psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Eine weitere Aktualisierung und Fortschreibung der Grundsätze wird deshalb vermutlich in einem kürzeren Zeitraum als 17 Jahre erforderlich werden.

Links zu den Grundsätzen und Papieren der Arbeitsgruppen finden Sie hier.

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