Psychotherapeutenkammer Bayern

Thesenpapier - Prävention psychischer Störungen muss Teil der Gesundheits-reform werden!

Die Prävention psychischer Störungen ist eine Aufgabe ersten Ranges - für alle im Gesundheitswesen Tätigen, für die Politik auf allen Ebenen und für jeden Menschen. Psychische Störungen zählen heute zu den häufigsten Erkrankungen mit stark steigender Tendenz. Die Förderung psychischer Gesundheit und die Verhinderung psychischer Störungen muss Grundlage jeden gesundheitspolitischen Handelns sein und entsprechend umgesetzt werden. Die bisherigen Entwürfe zur Gesundheitsreform müssen um entsprechende Maßnahmen ergänzt werden. „Psychohygiene“ muss für alle Menschen wichtig und machbar werden.

Psychologisch-psychotherapeutischer Sachverstand liefert hier unverzichtbare Beiträge und Konzepte für eine präventive Neuorientierung im Gesundheitswesen - sowohl zur Verhinderung von Notlagen Einzelner als auch von gesamtgesellschaftlichen Kosten. Prävention wird noch viel zu häufig ausschließlich als Verhinderung körperlicher Krankheit verstanden. Präventionsprogramme wirken oft nicht, da sie nur auf Wissensvermittlung setzen, den Einzelnen nicht erreichen und nicht evaluiert sind. Psychotherapeuten begreifen den Menschen sowohl in seiner Entwicklung als auch in seinem konkreten Lebensumfeld.

Präventive Ansätze müssen immer beide Aspekte, individuelle Lebensgestaltung und Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten zur Entfaltung gesunden Lebens, im Auge haben. Nur so kann es dem einzelnen Menschen möglich werden, die Einsicht in gesundheitsförderndes Verhalten auch in verantwortungsvolles Handeln umzusetzen. Moti-vation der Beteiligten ist dabei Grundvoraussetzung für nachhaltige Wirksamkeit. Hilfestellung dazu sind in Psychologie und Psychotherapie entwickelte und evaluierte Interaktionsmethoden.

Die Stärkung der Handlungsressourcen von Individuen als auch verhältnisorientierte präventive Maßnahmen sind damit unverzichtbare Bestandteile jedes präventiven Konzepts. Ein besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf die psychisch gesunde kindliche Entwicklung. Die Förderung psychischer Gesundheit und Verhinderung psychischer Störungen ist jedoch in allen Lebensbereichen (Arbeit, Familie, Freizeit) und Lebensaltern von zentraler Bedeutung.

Wichtigste Forderungen der PTK Bayern:

  • Förderung entwicklungsangemessener Lebenswelten für Kinder und Jugendliche
    - Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenz von Eltern
    - Kompetenzvermittlung für Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer zur Förderung psychischer Gesundheit und zur Vermittlung von Stressbewältigungskompetenz in verschiedenen Settings
  • Früherkennung von Risiken für psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen
    - Verpflichtende Integration psychischer Auffälligkeiten und psychosozialer Risikofaktoren in Vorsorgeuntersuchungen (Änderung § 26 Sozialgesetzbuch V)
    - Spezielle Maßnahmen für identifizierte Risikogruppen (soziale Problemgruppen, subklinische Symptome, kritische Lebensereignisse, erbliche Vorbelastung)
  • Flächendeckende und dauerhafte Umsetzung von wirksamen Präventionsprogrammen psychischer Störungen für alle Lebensbereiche und Lebensalter
  • Maßnahmen und Projekte zur Vernetzung lokaler Präventionsprojekte
  • Förderung von Programmen zur Früherkennung psychischer Störungen für Erwachsene und präventive psychologisch-psychotherapeutische Maßnahmen bei Risikogruppen
  • Wissenschaftliche Evaluation von Präventionsprogrammen
  • Im Sozialgesetzbuch V, § 20 ff., sind Leistungen zur Prävention psychischer Störungen und zur Förderung der Prävention in Lebenswelten aufzunehmen
  • Neben medizinischen werden auch psychotherapeutische Vorsorgeleistungen vorgesehen (Sozialgesetzbuch V, §§ 23 und 73)
  • Verpflichtende Verzahnung von Sozialgesetzbuch V und VIII (Ju-gendhilfe)
  • Private Krankenkassen: Verpflichtung zur Leistung bei psychischen Krankheiten; Direktzugang zu Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten; ausreichende Behandlungskontingente
  • Neuauflage des Präventionsgesetzes mit:
    - Berücksichtigung psychischer Gesundheit und psychischer Krankheiten (letzter Gesetzentwurf 2005 war organmedizinisch ausgerichtet)
    - Integration von psychologisch-psychotherapeutischem Sachverstand in die geplanten Gremien (Bundesstiftung, Landesgremien) durch Beteiligung der Psychotherapeutenkammern
  • Förderung der Psychotherapie als Maßnahme zur Verhinderung von Chronifizierungen
TypDokument/DateinameDateigröße
Thesenpapier zur Gesundheitsreform 42.2 KB
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