Psychotherapeutenkammer Bayern

Masterabschluss als Voraussetzung auch zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sachgerecht

Die Delegierten der PTK Bayern fordern für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten den Master-Abschluss in allen qualifizierenden Studiengängen als Zugangsvoraussetzung.

Psychotherapie für Kinder ist keine „kleine“ Psychotherapie, die geringere Anforderungen an die Qualifikation von Psychotherapeuten stellt als die Psychotherapie für Erwachsene. Für die qualitätsgesicherte Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist die Rezeption einer dynamischen Wissenschafts- und Fachdisziplin notwendig. Die Breite des Fachgebiets zeigt sich z.B. in den altersbezogen unterschiedlichen kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklungen von Patienten im Kindes- und Jugendalter.

Dennoch empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den zuständigen Länderbehörden, für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten den Bachelor-Abschluss zu akzeptieren – und das gegen die Auffassung der obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die sich auf die Notwendigkeit eines Masterabschlusses als Zugangsqualifikation für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verständigt haben.

Die Folge der Haltung des BMG wäre ein Qualifikationsgefälle zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, für erstere nämlich geht man von der Notwendigkeit eines Master-Abschlusses aus. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sichert u.E. – genauso wie für Psychologische Psychotherapeuten – erst der Master-Abschluss als akademische Zugangsqualifikation eine qualitätsgesicherte Versorgung.

Die Absolventen von Master-Studiengängen erwerben jene Schlüsselqualifikationen, die für die kritische Adaption des ständigen wissenschaftlichen Fortschritts in die Praxis erforderlich sind. Ein sechssemestriger Bachelor-Studiengang vermittelt nicht die für einen akademischen Heilberuf erforderliche wissenschaftliche Methodenkompetenz. Bachelor-Studiengänge zielen auf den Erwerb erster berufspraktischer Qualifikationen. Der Bachelor-Abschluss ist daher für eine selbstständige qualitätsgesicherte Leistungserbringung im Bereich der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und Erwachsene nicht ausreichend. Die wissenschaftliche Qualifizierung, die für die Ausübung der Psychotherapie notwendig ist, wird ausschließlich in Master-Studiengängen vermittelt.

Die Delegierten der PTK Bayern fordern daher die für die Gesundheits- und Hochschulpolitik Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene auf, sich beim BMG für einen Master-Abschluss als bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einzusetzen. Gerade Kinder brauchen unseren besonderen Schutz und verdienen kompromissloses Engagement für die bestmögliche Gesundheitsversorgung.

Diese Resolution wurde von der Delegiertenversammlung der PTK Bayern am 1. Juni 2006 verabschiedet.
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