Psychotherapeutenkammer Bayern

Treffen der Psycholog/innen im Maßregelvollzug

17. Oktober 2014 - Am 30.09.2014 trafen sich im Bezirksklinikum Regensburg zum dritten Mal die bayerischen Psycholog/innen im Maßregelvollzug. Nach dem Grußwort der stellvertretenden ärztlichen Leiterin Dr. Kirsten Lange, die aus ärztlicher Sicht die besondere Bedeutung der Aufgaben der psychologischen Kolleg/innen betonte, fassten die Mitorganisatorinnen Uta von Hahn und Katrin Hammer die Ziele des Treffens zusammen. Einerseits gehe es um den Erfahrungsaustausch über praktische Umsetzungen in den Kliniken, andererseits auch um eine bessere Interessenvertretung durch eine gute Vernetzung untereinander.

Die Referenten und Organisatorinnen des 3. Treffens der bayerischen Psycholog/innen im Maßregelvollzug (v. l.): Dominik Schirmer, ver.di-Landesfachbereichsleiter, Uta von Hahn, PTK-Vorstandsmitglied PD Dr. Heiner Vogel, Katrin Hammer und Dr. Christian Hartl, Bezirksklinikum Regensburg. (Foto: Renate Neuhierl, Bezirksklinikum Regensburg)

Eine lebhafte Diskussion ergab sich am Nachmittag im Plenum. Dr. Christian Hartl, Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg, erläuterte den Entwurf des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales für ein Maßregelvollzugsgesetz und die Stellungnahme der PTK Bayern hierzu. Im Gesetzentwurf des Ministeriums seien die Psycholog/innen und Psychologischen Psychotherapeut/innen bisher „komplett vergessen“ worden. Während ihre Tätigkeit im praktischen Alltag der Kliniken in keinem Bereich wegzudenken sei und die Chefärzte auf örtlicher Ebene regelmäßig betonten, wie unverzichtbar die Kolleg/innen seien, und gleichzeitig den Ärztemangel und die übermäßige Belastung von Ärzt/innen beklagten, scheint es hier nicht zu einer einheitlichen Stellungnahme der Chefärzte und der Verwaltungen, die diese Problematiken bei anstehenden Stellenbesetzungen genauso spüren, zu reichen. Eine Forderung der Klinikleitungen nach gesetzlich verankerter Gleichstellung habe sicherlich ein ganz besonderes Gewicht und würde den klinischen Gegebenheiten besser gerecht. Die Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer, die diese Forderung näher darlegt, wurde in der Diskussion einhellig begrüßt.

Im zweiten Vortrag ging ver.di-Landesfachbereichsleiter Dominik Schirmer auf die tariflichen Besonderheiten der verschiedenen „Berufsgruppen“ der Psycholog/innen ein. Bedauerlich sei, so Schirmer, dabei immer noch der Status der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie, die in vielen psychiatrischen Kliniken deutlich unter dem Mindestlohn bezahlt würden, obwohl sie ein abgeschlossenes Studium aufzuweisen haben und größtenteils vollwertig therapeutisch eingesetzt würden. Für den Bereich der Psychologischen Psychotherapeut/innen, die seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999 den Fachärzten gesetzlich gleichgestellt sind, sei man in den meisten Kliniken von einer praktischen Umsetzung dieses Gesetzes noch weit entfernt. Häufig werde sogar die gesetzlich vorgesehene Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ verweigert, auch im TVöD tauche sie bisher nicht auf. Während Schirmer für einzelne Tarifverträge diesbezüglich auf positive Entwicklungen verweisen konnte, sah er beim TVöD noch wenig Bewegung.

In der anschließenden teils emotionalen Diskussion wurde u. a. darauf hingewiesen, dass von den Klinikleitungen durch die nicht adäquate Berücksichtigung der Psychotherapeut/innen auch selbst Einflussmöglichkeiten nicht genützt würden, die Bedingungen der Psycholog/innen, aber auch die zunehmende Überlastung der Ärzt/innen zu verbessern.

PD Dr. Heiner Vogel, Vorstandsmitglied der PTK Bayern, informierte über die mögliche Reform des Psychologiestudiums bzw. die aktuell diskutierte Einführung einer Direktausbildung mit anschließender Weiterbildung. Anschließend ging es um die möglichen Folgen des neuen Maßregelvollzugsgesetzes auf die dort aktuell nicht berücksichtigten Berufsgruppen der Diplom-Psycholog/innen und Psychotherapeut/innen und um Möglichkeiten, auf die Diskussion des Gesetzentwurfes Einfluss zu nehmen.

Als Fazit der Veranstaltung verwies Dr. Christian Hartl abschließend auf die Notwendigkeit eines permanenten Austausches über die Kliniken hinweg, um die Position der Kolleg/innen zu stärken. Außerdem müsse das Maßregelvollzugsgesetz noch dringend nachgebessert werden, um den praktischen Bedingungen, aber auch den gesetzlichen Vorgaben aus dem Psychotherapeutengesetz gerecht zu werden.

 

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