28.06.2017 |
Gemeinsame Pressemitteilung der bayerischen Heilberufekammern: Heilberufliche Selbstverwaltung bewährt sich seit 90 Jahren und hat Zukunft. Am 1. Juli 1927 trat das Gesetz über die Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (Ärztegesetz) in Kraft.
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