Psychotherapeutenkammer Bayern

Studium & neue Weiterbildung

Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung wurde ein neuer Weg zum*zur Psychotherapeut*in eingeführt: Ab dem 1. September 2020 muss, wer Psychotherapeut*in werden will, zunächst ein Universitätsstudium, das die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, absolvieren. Die Approbation und damit die staatliche Zulassung, den Heilberuf selbständig und eigenverantwortlich auszuüben, wird – nach erfolgreichem Bestehen der entsprechenden Approbationsprüfung – bereits im Anschluss an das Studium erteilt. Dieses Universitätsstudium dauert in Vollzeit fünf Jahre und unterteilt sich in einen dreijährigen Bachelorstudiengang und einen darauf aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang. Es ist speziell auf den Beruf zugeschnitten und die Inhalte sind in der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen festgelegt. Studiengänge, die zur Approbation als Psychotherapeut*in führen, müssen damit bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 9 PsychThG) und nach dem Hochschulrecht der Länder akkreditiert sein.

Auf der Seite des Fakultätentags Psychologie werden nochmals relevante Informationen zum Studium zusammengefasst und eine Übersicht über die Studiengänge an den Universitäten, die dem Fakultätentag Psychologie angehören, zur Verfügung gestellt. Hier finden sich auch die Planungen der universitären Institute zum Angebot der Studiengänge B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KliPPs) nach Inkrafttreten des PsychThG.
Auch das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern informiert, an welchen Universitäten und Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, in Bayern derzeit akkreditierte Bachelorstudiengänge angeboten werden.
Eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für künftige Psychotherapeut*innen bietet ebenfalls die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Im Anschluss an das Studium erfolgt in Vollzeit eine fünfjährige berufliche Weiterbildung, welche für die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*in“ qualifiziert. In dieser Zeit sind die Psychotherapeut*innen in einer regulären Anstellung tätig und absolvieren die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Inhalte. Hier erfolgt eine Spezialisierung in den Gebieten „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“. Mit Abschluss der Weiterbildung wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).
Die Arbeiten an der Weiterbildungsordnung, welche die Inhalte der Weiterbildung und andere Rahmenbedingungen festlegt, sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Eine Broschüre der BPtK informiert über diesen Prozess.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) im April 2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Diese kann auf der Seite der BPtK eingesehen werden.

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