Psychotherapeutenkammer Bayern

25. Delegiertenversammlung: Änderungsbedarf im Versorgungsstärkungsgesetz, Haushaltsplan, Beitragsordnung und Gebührensatzung verabschiedet, Weiterbildungsordnung und Anpassung der Berufsordnung beschlossen

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop eröffnete den Vorstandsbericht zur 25. Delegiertenversammlung am 18. Dezember 2014 mit einleitenden Gedanken zu den öffentlichen Reaktionen auf die Flüchtlingsproblematik, zum vorweihnachtlichen Kaufgeschehen und zum Hunger nach Ideen für eine bessere Zukunft. Im ersten Hauptteil des Vorstandsberichts ging er dann auf den Kabinettsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ein. Der Entwurf sehe u. a. vor, die bisherige „Kann“-Regelung, nach der die Zulassungsausschüsse den Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes bzw. -Psychotherapeutensitzes in einem überversorgten Planungsbereich ablehnen können, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist, in eine „Soll“-Regelung umzuwandeln. Er kritisierte, dass damit die psychotherapeutische Versorgung mittelfristig erheblich reduziert werden könnte, da bundesweit rund 7.500 psychotherapeutische Praxen noch stärker vom Abbau bedroht seien, in Bayern 1.258 Sitze.

Den Vorstandsbericht präsentierte Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop.

Gute Ansätze, deren Umsetzung jedoch noch offen seien, lägen in den Planungen zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des GKV-VSG bis 30.06.2016 umzusetzen habe. Hierbei gehe es in erster Linie um Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung psychotherapeutischer Sprechstunden, Förderung von Gruppentherapien sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens. Positiv zu bewerten sei auch, dass rein psychotherapeutische Medizinische Versorgungszentren (MVZ) möglich sein und die Job-Sharing-Regelungen gelockert werden sollen. Nicht in den Kabinettsentwurf aufgenommen sei die Aufhebung der Befugniseinschränkungen und Regelungen zur Honorargerechtigkeit. In der kommenden Zeit werden Kammern und Verbände Anstrengungen unternehmen, um noch Veränderungen des Gesetzentwurfes zu erreichen.

Die 25. Delegiertenversammlung wurde von Elisabeth Gerz-Fischer und Klemens Funk geleitet.

Melcop erläuterte weitere Regelungen des G-BA, so u. a. den Beschluss, Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) pauschal mit einem Faktor von 0,5 auf die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeut/innen anzurechnen. An dieser unsinnigen und schädlichen Regelung werde deutlich, dass der Abstimmungsbedarf und eine Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und stationären Bereich sehr wichtig sei, um Schäden für die Versorgung psychisch kranker Menschen und gemeinsam Verbesserungen zu erreichen.

Hinsichtlich des geplanten Präventionsgesetzes seien keine entscheidenden Schritte zu erkennen hin zu einer flächendeckenden und wissenschaftlich fundierten Präventionssystematik, die an die großen Risikofaktoren wie niedriger Bildungsstand und geringes Einkommen heranreichen. Auch psychotherapeutischer Sachverstand werde im Gesetzentwurf nicht angemessen berücksichtigt.

Hauptziel des Maßregelvollzugsgesetzes sei die angemessene Berücksichtigung unserer Berufsgruppen für die Übernahme von Leitungsfunktionen und bei der Erstellung von Gutachten. Die Kammer betreibe hierfür intensive Lobbyarbeit und habe eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Politik zugeleitet.
 
Melcop ging auch auf Planungen in unterschiedlichen Gremien zur Verbesserung der Krisenversorgung in Bayern ein. Hierbei sei die Kammer u. a. in der AG Krisenversorgung im Bayerischen Gesundheitsministerium involviert. In der AG „Versorgungssituation bei psychischen Erkrankungen“ im Bayerischen Gesundheitsministerium sei die starke Zunahme der psychosomatischen Betten (47 Prozent in fünf Jahren) ein zentrales Thema zusammen mit den damit verbundenen Kostensteigerungen für die Krankenkassen.
 
Darüber hinaus informierte Melcop auch über den Austausch mit den Sprechern der Direktoren psychiatrischer Kliniken, bei dem Themen wie u. a. „Psychotherapeut/innen in Kliniken“, „Situation der Ausbildungsteilnehmer/innen“, „Reform der Aus- und Weiterbildung“ und „Psychotherapie im stationären Setting“ diskutiert werden.
 
In Bezug auf den Kampf für gerechte Honorare im KV-System hob Melcop die relativ hohe Beteiligung von bayerischen Kammermitgliedern an der Demonstration Ende September in Berlin hervor.
In Bezug auf die angestellten Kolleg/innen stellte er die Fehleingruppierung und die Unterbezahlung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst dar, insbesondere im Vergleich zur Eingruppierung der ärztlichen Kolleg/innen im Rahmen der Tarife des Marburger Bunds. Am Beispiel eines kleinen Sondertarifvertrages zeigte er demgegenüber auf, dass es hier durchaus auch bessere Lösungen geben kann. Er appellierte an die institutionell tätigen Kolleg/innen, sich hier deutlich mehr im Rahmen gewerkschaftlicher Aktivitäten zu engagieren.
 
Am Ende des Vorstandsberichts ging Melcop auf den Beschluss zur Reform der Psychotherapeutenausbildung auf dem 25. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 15.11.2014 in München ein. Die Bundesdelegierten beschlossen mit 86 Ja-Stimmen (38 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) das Modell „Studium mit Approbation und anschließender Weiterbildung“. Die ersten Reaktionen auf den Beschluss seien meistens differenziert und überwiegend positiv gewesen. Ende Januar 2015 wird sich der BPtK-Vorstand mit den Präsident/innen der Landeskammern treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
 
 
Weitere Berichte
 
Nach dem Vorstandsbericht wurde aus den Ausschüssen der Kammer für Fortbildung (Thomas Stadler), psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Peter Drißl) sowie aus der Kommission für Psychotherapie in Institutionen (Dr. Christian Hartl) berichtet. Herbert Ühlein nahm für den Ausschuss für Weiterbildungsordnung zu der auf der 25. DV zu beschließenden Weiterbildungsordnung Stellung. Rudolf Bittner empfahl für den Finanzausschuss die Verabschiedung des Haushaltsplans 2015 sowie der Änderung der Beitragsordnung und der Gebührensatzung.
 
Danach informierten die satzungsgemäßen Vertreter der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Ausbildungsinstitute (Dr. Christoph Kröger) sowie der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie (Ariane Heeper) über ihre Tätigkeit. Ariane Heeper verabschiedete sich nach ihren Erläuterungen als Sprecherin der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie aufgrund ihrer erfolgreich beendeten Ausbildung von den Delegierten und vom Vorstand.

 

Erlass einer Weiterbildungsordnung beschlossen
 
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel stellte den Delegierten einen Entwurf für eine Weiterbildungsordnung vor, der vom Ausschuss für Weiterbildung und vom Vorstand der Kammer auf der Grundlage der im November 2014 vom Deutschen Psychotherapeutentag novellierten Muster-Weiterbildungsordnung entwickelt wurde. Die Delegierten haben die bayerische Weiterbildungsordnung nach breiter Diskussion und mit kleinen Änderungen mehrheitlich beschlossen. Die beschlossene Weiterbildungsordnung ermöglicht Weiterbildungen in den Bereichen Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie und Gesprächspsychotherapie.
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel stellte den Entwurf einer bayerischen Weiterbildungsordnung vor.

 

Haushaltsplan und Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung verabschiedet

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Delegierten auf der 25. DV ausführlich den Haushaltsplan 2015 und stellte zusätzlich eine Prognose für die Jahre 2014 bis 2019 vor, um die Entwicklung der möglichen Haushaltsbilanzen transparent zu machen. Neben den allgemeinen Aufgaben der Kammer auf Landes- und auf Bundesebene sind in den vergangenen Jahren die Aktivitäten zur politischen Vertretung der Belange sowohl der in Institutionen tätigen als auch der in eigener Praxis niedergelassenen Psychotherapeut/innen erheblich gestiegen, deutlich mehr Mitglieder wenden sich mit Fragen an die Kammer, fachliche Stellungnahmen z. B. zu Gesetzesentwürfen auf Landes- oder Bundesebene werden immer wichtiger und es werden Fortbildungsveranstaltungen zu Brennpunkten der psychotherapeutischen Versorgung für Mitglieder durchgeführt. Beratung und Schlichtung im Bereich Berufsordnung ist ein wichtiges Aufgabenfeld geworden. Die Presse- und Medienarbeit trägt maßgeblich mit dazu bei, dass die Anliegen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Hinzu kommen Kostensteigerungen bei den Personalkosten und im Geschäftsbetrieb, die sich aus der kumulierten Inflationsrate in Höhe von 14,8 % für die vergangenen sieben Jahre ergeben. Trotz dieser fortlaufend gewachsenen auch finanziellen Belastungen konnten die Mitgliedsbeiträge seit 2007 unverändert gehalten werden. Ab 2015 ist jedoch eine Erhöhung der Regelbeitragssätze um je 45,- € sowie des Mindestbeitrags um 20,-€ notwendig und unumgänglich. Angestrebt wird, die Mitgliedsbeiträge wieder für einige Jahre in der nun verabschiedeten Höhe belassen zu können. Neben unterschiedlichen Beitragsgruppen für Angestellte und Niedergelassene sieht die Beitragsordnung auch die Möglichkeit vor, eine Beitragsermäßigung beantragen zu können, wenn die in der Beitragsordnung aufgeführten Tatbestände erfüllt sind.

Vizepräsident Peter Lehndorfer zeigte die Kennzahlen des Haushaltsplans 2015 auf.

Änderungen der Gebührensatzung wurden u. a. auch durch die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung der PTK Bayern erforderlich, um anfallende Aufwände z. B. für die Ausstellung von Bescheinigungen für einzelne Mitglieder mit einem Kostenausgleich über die Gebührensatzung nach dem Verursacherprinzip kompensieren zu können.

Geschäftsführer Alexander Hillers erläuterte weitere Anpassungen der Gebührensatzung.

Der Haushaltplan für das Jahr 2015, die vorgeschlagenen Änderungen zur Beitragsordnung und zur Gebührensatzung sind vom Finanzausschuss geprüft und als richtig und notwendig eingestuft worden. Nach gründlicher Diskussion hat die Delegiertenversammlung die Änderungen der Beitragsordnung und der Gebührensatzung und den Haushaltplan mit großer Mehrheit angenommen.

Die Delegierten nahmen den Haushalt 2015 mehrheitlich an.

 

Novellierung der Berufsordnung nach redaktionellen Anpassungen endgültig verabschiedet
 
Die neu gefasste Berufsordnung gilt seit 01.10.2014. Sie regelt die wesentlichen Berufspflichten der Psychotherapeut/innen und orientiert sich dabei an der Musterberufsordnung. Nur einzelne Regelungen und Formulierungen weichen geringfügig davon ab. Auf der 25. DV wurden ergänzend nun noch einige wenige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
 
Der Vorstand beantragte eine Neufassung der Berufsordnung unter Berücksichtigung der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Es wurden dafür durch den Vorstand zwei alternative Anträge zur Abstimmung gestellt. Die Delegiertenversammlung entschied sich für die Umsetzung der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern durch Ausschreiben der femininen und der maskulinen Form im Wortlaut der Berufsordnung.
 
Ein kompletter Ausdruck der neuen Berufsordnung wird dem Mitgliederbrief, der bis Ende Januar bei den Kammermitgliedern eintreffen wird, beigelegt. Die neue Berufsordnung ist auch in Kürze auf unserer Website in der Rubrik „Berufsordnung & Berufsaufsicht“ als pdf-Datei hinterlegt.
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964