Psychotherapeutenkammer Bayern

Stellungnahme zu GEZ-Gebühren

Pressemitteilung
18. September 2006 - PTK-Bayern gegen GEZ-Gebühren für Praxiscomputer und internetfähige Handys


18. September 2006 – Die Bayerische Landeskammer der Psycholo-gischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten protestiert dagegen, dass zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastungen für Psychotherapeuten aufgebaut werden sollen. Die GEZ soll zukünftig auch für Computer mit Internetzugang und internetfähige Handys Gebühren erheben. Dies würde bedeuten, dass auch Praxisinhaber für ihre dienstlich genutzten Computer die GEZ-Gebühr bezahlen müssten. Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der PTK Bayern, betonte, „die GEZ für Praxiscomputer und internetfähige Handys einzufordern, ist eine unsinnige Zumutung. Psychotherapeuten haben keine Zeit, in der Praxis fernzusehen, bei Psychotherapien läuft kein Radio! Hier wird versucht, an mehr Gebühren zu kommen, ohne eine inhaltliche Grundlage dafür zu haben.“

Psychotherapeuten, die mit Abstand am wenigsten unter den akademischen Heilberufen verdienen, würden von der Zusatzbelastung besonders hart getroffen.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten arbeiten in eigener Praxis oder in Institutionen. Sie verwenden den Computer für ihre Praxis-Abrechnung und für fachliche Recherchen im Internet. Das von Kollegen dienstlich genutzte Handy ist dazu da, Termine zu vereinbaren und je nach Behandlungsfall und psychotherapeutischer Notwendigkeit als „Notfallnummer“ für manche Patienten zu dienen. Anstelle der früher üblichen Rufumleitungen kann dazu heutzutage eine Handy-Nummer dienen – der Behandler ist auch außerhalb der Sprechzeiten und örtlich unge-bunden, im Fall der Fälle erreichbar. Jeder, der heutzutage ein neues Handy erhält, hat vermutlich ein internetfähiges, vielfach ohne dass die entsprechende technische Voraussetzung jemals eingesetzt, benötigt oder gar gewünscht ist.

Pressestelle
TypDokument/DateinameDateigröße
Pressemitteilung 27.4 KB
Pressemitteilung 21.5 KB
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964