Psychotherapeutenkammer Bayern

Rund 50 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/inn/en, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln

18. November 2010 - Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern, der für die Berechnung der Zulassungsmöglichkeiten im Freistaat verantwortlich ist, hat am 9.11.2010 entschieden, dass in jedem Planungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) künftig 20% der laut Bedarfsplanung erforderlichen Stellen den Psychotherapeut/inn/en, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, vorbehalten sind. Das entspricht rund 50 neuen Niederlassungsmöglichkeiten in 26 Planungsbereichen.

Die Aufstockung auf 20% war möglich geworden, weil die Zulassungsausschüsse in Mittelfranken und Oberfranken die noch freien Stellen in Nürnberg Stadt und Lichtenfels vor Kurzem besetzen konnten. Solange diese beiden Sitze nicht besetzt waren, konnten aufgrund der sog. 10%-Hürde in anderen Planungsbereichen weitere Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht ausgeschrieben werden. Verantwortlich für diese Regelung ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin von Mitte Juni 2009, nach dem in jedem Planungsbereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erst mindestens 10% der dort zugelassenen Psychotherapeut/inn/en ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln müssen, bevor diese KV weitere Praxissitze in anderen Planungsbezirken ausschreiben darf. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag 2008 beschlossen, dass mindestens 20% der in einem Planungsbezirk zugelassenen Psychotherapeut/inn/en ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der G-BA hätte die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend ändern müssen. Die 10%-Hürde des G-BA bremste die Entscheidung des Deutschen Bundestags indes aus. Die PTK Bayern sowie andere Psychotherapeutenkammern und Verbände hatten die Verfahrensweise des G-BA wiederholt kritisiert.
 
Da die Vorgabe von 10% in jedem bayerischen Planungsbereich nun erfüllt war, hat der Landesausschuss die Quote auf die gesetzlich verankerten 20% angehoben. Die Ausschreibung ist im Bayerischen Staatsanzeiger am 12.11.2010 erfolgt.
 
Wenn Sie Interesse an einer der neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 7.1.2011 bei den betreffenden Zulassungsausschüssen.
 

Eine Aufstellung der Planungsbereiche, die zusätzliche Sitze ausweisen, sowie weitere Details zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

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