Meldung vom 13.03.2026
Der GKV-Spitzenverband hat sich im Erweiterten Bewertungsausschuss mit der Forderung nach Honorarkürzungen in der Psychotherapie durchgesetzt, womit am Mittwoch eine Entgeltkürzung in der ambulanten Psychotherapie von 4,5 % beschlossen wurde.
Die PTK Bayern kritisiert die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses scharf. Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop kommentiert: „Es ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar, den Psychotherapeut*innen das Entgelt für ihre Arbeit zu kürzen. Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steigt stetig und schon jetzt gibt es bereits erhebliche Versorgungsengpässe. Eine angemessene Honorierung ist unverzichtbar!“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich in einer Pressemeldung dazu ebenfalls klar positioniert. Die PTK Bayern unterstützt diese Stellungnahme.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier: https://www.bptk.de/pressemitteilungen/absenkung-der-psychotherapeutischen-honorare-inakzeptabel/
Auch wenn die PTK Bayern keine Möglichkeiten hat, direkt auf die Beschlussfassung des Erweiterten Bewertungsausschusses einzuwirken, wird die Kammer ihre berufspolitischen Möglichkeiten für die berechtigten Interessen der Kammermitglieder und die Versorgung psychisch kranker Menschen engagiert einsetzen.