Psychotherapeutenkammer Bayern

Aktueller Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet eine nochmalige Verschlechterung für die ambulante Psychotherapie

Meldung vom 08.07.2026

Der Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor. Die PTK Bayern lehnt diesen Änderungsantrag strikt ab. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat als Vertretung der Landespsychotherapeutenkammern dazu Stellung genommen und den Gesundheitsausschuss des Bundestags aufgefordert, diesen absurden Antrag abzulehnen. 

Link zur Stellungnahme vom 07.07.2026

Die Psychotherapeutenkammern haben in den letzten beiden Tagen ihre Verbindungen in das Bundesgesundheitsministerium und in die Regierungsfraktionen intensivst genutzt, um die beantragte Streichung der Angemessenheitsprüfung noch zu verhindern.

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