Psychotherapeutenkammer Bayern

Aktuelle Hinweise zur Abmahnwelle „Abmahnung wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 8 der Richtlinie Psychotherapie“

Seit Ende letzter Woche findet eine Abmahnwelle gegen Vertragspsychotherapeut/innen (mit KV-Zulassung) mit der Behauptung eines angeblichen Verstoßes gegen die Psychotherapie-Richtlinie statt.

Die PTK Bayern sieht weiterhin keinen Anlass, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Abmahnungen zu reagieren und rät dringend von Zahlungen ab.

Zuständiger Ansprechpartner für den Bereich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und die Psychotherapie-Richtlinie ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Diese stellt Informationen zu den Abmahnungen zur Verfügung. Diese finden Sie hier.

Die PTK Bayern prüft ein strafrechtliches und berufsrechtliches Vorgehen gegen die Initiatoren der Abmahnwelle.

 

Aktueller Stand vom 26.07.2017:
Der Rechtsanwalt, der die Abmahnungen versandte, hat nun angekündigt, diese nicht mehr weiter zu verfolgen. Auf seiner Internetseite teilt der Rechtsanwalt mit, dass eventuell bereits abgegebene Verpflichtungserklärungen als nichtig zu betrachten seien und bezahlte Gebühren zurück erstattet würden. Darüber würde er die Betroffenen gesondert schriftlich informieren. Die Rechtsabteilung der Kammer prüft unabhängig davon weiterhin ein straf- und berufsrechtliches Vorgehen gegen den Rechtsanwalt. Wir danken unseren Mitgliedern für die ca. 800 Rückmeldungen in den letzten Tagen, die die erforderlichen Hinweise liefern, um diese Prüfungen begründet durchzuführen.

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