Meldung vom 08.12.2025
Mit der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) (Link) wurde ein neuer Weg eröffnet, um die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen nachhaltig zu verbessern. Psychotherapeut*innen können durch Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen eine Ermächtigung erhalten und ihre Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Als besonders vulnerable Zielgruppe werden z. B. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, Personen mit Suchterkrankungen oder Patient*innen, die aufgrund eines erheblich eingeschränkten psychosozialen Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, verstanden. Geeignete Einrichtungen für die Kooperation sind z. B. Sozialpädiatrische Zentren, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB, § 119c SGB V), Einrichtungen der Suchthilfe oder Krisenhilfe, Sozialpsychiatrische Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe.
Die PTK Bayern möchte entsprechende Kooperationen unterstützen und hat daher im Anzeigenportal ihrer Internetseite eine neue kostenfreie Rubrik eingeführt, in die sowohl entsprechende Institutionen als auch zu ermächtigende Psychotherapeut*innen ihren Kooperationswunsch eintragen können. Die Inserate in dieser Rubrik sind gebührenfrei.
Das Anzeigenportal ist zu finden unter https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_anzeigenportal.html (Link). Dort findet sich nun die neue Rubrik „Kooperationen (zur Ermächtigung nach Ärzte-ZV) für Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen“.