Psychotherapeutenkammer Bayern

Begutachtungen bei Ermittlungs- oder Vollstreckungsverfahren – Austausch mit dem Bayerischen Justizministerium

Meldung vom 30.07.2026

Am 28. Juli 2026 fand ein Austausch mit Vertreter*innen des Bayerischen Staatsministerium der Justiz statt. Anlass des Treffens war, dass es einen hohen Bedarf an Gutachten in Bezug auf strafrechtlichen Ermittlungs- oder Vollstreckungsverfahren gibt, aber ein erheblicher Mangel an Sachverständigen herrscht. Es wurde erörtert, in welchen forensischen Bereichen Psychotherapeut*innen als Gutachter*innen tätig werden können und wie weitere Kolleg*innen für diese Tätigkeit gewonnen werden können.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz zeigte großes Interesse, weitere Psychotherapeut*innen für die Tätigkeit der Gutachtenerstellung zu gewinnen. Die Fachkompetenz der Psychotherapeut*innen wurde gesehen und die Sachverständigentätigkeit soll aktiv gefördert werden. Dafür sollen verschiedene Ideen geprüft und ausgebaut werden. Das Justizministerium und die PTK Bayern werden dazu weiter im Kontakt bleiben und entsprechende Ansätze voranbringen.

Vier Frauen und drei Männer stehen auf einer Treppe. Tauschten sich zum Thema Psychotherapeut*innen mit Gutachtertätigkeit aus: Obere Reihe: Vizepräsidentin Nicole Nagel, Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel, Verena Huber (Ministerialrätin, Referatsleiterin Strafvollstreckungs- und Gnadensachen, StMJ), Wilfried Krames (Leiter der Abteilung für Strafrecht und Internetkriminalität, StMJ), untere Reihe: Dr. Andreas Rose, Vorstandsbeauftragter zum Thema Sachverständigentätigkeit, Maria Schwitalla und Monika Leskovar (beide Wissenschaftliches Referat PTK Bayern). Nicht im Bild: Lara Koch (Referentin, StMJ) (Foto:PTK Bayern)
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