Psychotherapeutenkammer Bayern

Landesausschuss: Weiterhin 65,5 freie Sitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern

30. September 2014 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat am 26.09.2014 die neuen Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern veröffentlicht. Im Vergleich zur letzten Veröffentlichung vor sieben Monaten hat sich zwar die Anzahl der Niederlassungsmöglichkeiten um 25,5 Sitze reduziert, es gibt aber derzeit noch immer 65,5 freie Sitze. In zwölf nicht gesperrten Planungsbereichen gibt es insgesamt 33,5 Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/innen, 16 verbleibende Sitze für Psychotherapeut/innen in bereits gesperrten Planungsbereichen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln sowie 13,5 noch mögliche Zulassungen in bereits gesperrten Planungsbereichen ausschließlich für psychotherapeutisch tätige Ärzt/innen. Die Zulassungsbeschränkungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und in der Kreisregion Schweinfurt wurden aufgehoben, in diesen beiden Planungsbereichen entstanden daher insgesamt 2,5 Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung.

Bereits Anfang Juni hatte der Landesausschuss die im November 2013 festgestellte Unterversorgung in der Psychotherapie im Planungsbereich Freyung-Grafenau aufgehoben. Die 7,5 freien Sitze konnten alle besetzt werden. Bei der letzten Erhebung im Februar 2014 hatte der LK Freyung-Grafenau noch einen Versorgungsgrad von 55,9 %, nach der neuen Berechnung erreicht der Landkreis jetzt einen Versorgungsgrad von 113,7 % und gilt damit als „überversorgt“. Kein einziger der 79 bayerischen Planungsbereiche gilt derzeit als psychotherapeutisch unterversorgt.

Die Planungsbereiche mit den niedrigsten Versorgungsgraden sind der LK Tirschenreuth (70,7 %), LK Wunsiedel im Fichtelgebirge(84,2 %), LK Kronach (87,8 %), die Kreisregion Hof (89,0 %) und der LK Regen (93,5 %). Die fünf Planungsbereiche mit den höchsten Versorgungsgraden sind nach wie vor der LK Dachau (495,2 %), LK Starnberg (426,0 %), SK Fürth (323,5 %), LK Würzburg (265,1 %) und der LK Freising (259,5 %).

In Bayern gibt es derzeit in 65 Planungsbereichen insgesamt 1.257,9 Sitze (psychotherapeutische Leistungserbringer mit Fachkunde im Richtlinienverfahren) oberhalb der Sperrgrenze (Versorgungsgrad eines Planungsbereiches über 110 %). Die Zulassungsausschüsse könnten diese Sitze im Rahmen des Praxisübergabeverfahrens stilllegen. Die Praxisabgeber/innen müssten von der KVB in diesen Fällen entschädigt werden. In überversorgten Planungsbereichen geht es bei der Beurteilung einer Stilllegung einer Praxis in erster Linie um die Versorgungslage und die Versorgungsrelevanz dieser Praxis. Die Entscheidung fällen aber letztlich die unabhängigen Zulassungsausschüsse, bei dem die Kranken-kassenseite und die ärztlich/psychotherapeutische Seite je die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder stellen.

Die Präsenzberater der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche sind Ihre Ansprechpartner/innen, wenn Sie sich auf einen der freien Sitze bewerben möchten. Weitere wichtige Informationen wie z. B. Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KVB.

Die Versorgungsgrade, die der Landesausschuss alle sechs Monate neu berechnet, spiegeln nicht den tatsächlichen psychotherapeutischen Versorgungsbedarf wider. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei der Novellierung der Bedarfsplanungs-Richtlinie im Wesentlichen die bisherigen Allgemeinen Verhältniszahlen (Einwohner je Psychotherapeut) fortgeschrieben und die Planungsbereiche in eine neue Systematik eingeteilt. Zwar entstanden dadurch in erster Linie in ländlichen Regionen neue Niederlassungsmöglichkeiten, die Zulassungsausschüsse können jedoch in überversorgten Planungsbereichen einen frei werdenden Sitz nicht automatisch neu besetzen. Diese Möglichkeit hängt indes von der regionalen Versorgungssituation ab.

Die Tabellen mit den freien Sitzen in den jeweiligen Planungsbereichen finden Sie in der unten stehenden pdf-Datei zum Herunterladen.

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