Psychotherapeutenkammer Bayern

Psychotherapeutische Versorgung in Bayern: Bedarf für zusätzliche Versorgungsangebote

Meldung vom 20.10.2025

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern (ARGE) sehen in einigen Regionen Bayerns weiterhin zusätzlichen Bedarf in der psychotherapeutischen Versorgung. Im Frühjahr 2025 wurden Planungsbereiche mit sehr hohen Wartezeiten zwischen Erstkontakt in einer psychotherapeutischen Praxis und der Aufnahme einer Richtlinientherapie ermittelt, in denen mehr psychotherapeutische Kapazitäten für eine Verbesserung der Versorgung als notwendig erachtet werden. Dieses Vorgehen ist das Ergebnis eines durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention initiierten Runden Tisches zum Thema "Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen" unter Beteiligung der KVB, der ARGE sowie der PTK Bayern. Dabei wurde in 13 Planungsbereichen bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und in neun Planungsbereichen bei den Erwachsenenpsychotherapeut*innen ein Potenzial für eine Sonderbedarfszulassung oder Ermächtigung ermittelt.

Die Bemühungen, die herausfordernde Versorgungssituation insbesondere in Planungsbereichen mit sehr hoher Wartezeit auf eine psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, zeigen erste positive Resultate. Trotz dieser positiven Entwicklungen besteht in einigen der im Frühjahr 2025 ermittelten Planungsbereiche weiterhin das Potenzial für einen Sonderbedarf bzw. eine Ermächtigung.

Die komplette Meldung der KVB und die Auflistung der Planungsbereiche, in denen weiterhin bzw. aufgrund der aktuellen Versorgungssituation zusätzlicher Bedarf besteht, finden Sie hier:

Link zur Meldung der KVB 

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