Psychotherapeutenkammer Bayern

33. Delegiertenversammlung: Resolution zum TSVG, Spezielle Schmerzpsychotherapie in die Weiterbildungsordnung, Regelung zur Fernbehandlung in der Berufsordnung

Bei der 33. Delegiertenversammlung am 29. November 2018 verabschiedeten die Delegierten eine Resolution gegen die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Sie stimmten für die Aufnahme des Bereichs „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ in die Weiterbildungsordnung. In der Berufsordnung wurde die Möglichkeit der Fernbehandlung präzisiert.

Kammerpräsident Nikolaus Melcop bei der 33. Delegiertenversammlung Kammerpräsident Nikolaus Melcop stellte den Vorstandsbericht vor und berichtete u. a. über das TSVG, den Bereich Digitales und die Reform der Aus- und Weiterbildung.

Kammerpräsident Nikolaus Melcop erläuterte im Bericht des Vorstands das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches einen schnelleren Zugang zur medizinischen Versorgung für gesetzlich Versicherte schaffen soll. Im Kabinettsentwurf des TSVG ist ein Passus enthalten, der „eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ vorsieht (§ 92 Abs. 6a SGB V) und damit das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie in Frage stellt. Die PTK Bayern spricht sich ausdrücklich für die Streichung des geplanten § 92 Abs. 6a SGB V aus, denn dadurch würden neue Hürden für psychisch kranke Menschen geschaffen. Melcop schlägt stattdessen eine partielle Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für die Bedarfsplanungsgruppe der Psychotherapeut/innen außerhalb von Ballungszentren als Sofortprogramm für kürzere Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz auf dem Land vor. Nach intensiven Kontakten zu Politiker/innen auf Landes- und Bundesebene sprachen sich sowohl der Gesundheitsausschuss des Bundesrats als auch der Bundesrat selbst gegen die „gestufte und gesteuerte Versorgung“, wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten ist, aus. Die Delegiertenversammlung verabschiedete hierzu die Resolution „Diskriminierung von psychisch kranken Menschen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz verhindern!“ (Die Resolution steht am Ende des Berichts zum Download bereit).

Mit dem Bereich „Digitales“ setzte Melcop den nächsten Schwerpunkt des Vorstandsberichts. Es sei natürlich wichtig, dass Psychotherapeut/innen sich bei der weiteren technischen Entwicklung zur elektronischen Datenerhebung und Datenübermittlung aktiv einbringen. Bei konkreten Anwendungen sollten allerdings sowohl die besonderen Schutzbedürfnisse von psychisch kranken Patient/innen als auch konkrete Fragen einer möglichen Integration in die psychotherapeutische Praxis berücksichtigt werden. Weiterhin sei eine ethische Positionierung unverzichtbar: „Welche Ziele wollen wir mit digital gestützten Angeboten verwirklichen, wer soll verantwortlich sein, wer überwachen?“. Mit Blick auf mögliche Zukunftsszenarien stellte er fest, dass sowohl die persönliche Verantwortung als auch die persönliche Anwesenheit die zentralen Merkmale der Tätigkeit von Psychotherapeut/innen blieben.

Weiterhin in der Diskussion befindet sich die Reform des Psychotherapeutengesetzes bzgl. der Aus- und Weiterbildung. Melcop präsentierte hierzu u. a. die zentralen Reformziele und den aktuellen Stand der Begleitung der politischen Diskussion.

Vorstandsmitglied Heiner Vogel Vorstandsmitglied Heiner Vogel erläuterte die Themen PsychVVG, Kostenerstattung und tarifliche Einstufungen von PP und KJP.

Als einer der Angestelltenvertreter im Vorstand sprach Heiner Vogel die aktuellen Themen aus diesem Bereich an. So erläuterte er die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und diesbezüglich die Verhandlungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu neuen Personalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Kliniken. Ebenso berichtete er über aktuelle Probleme mit der Prüfung von Behandlungsdokumentationen und zur Vergütung in den Krankenhäusern. Außerdem gab Vogel einen Überblick über die tarifliche Eingruppierung für PP und KJP.

Darüber hinaus präsentierte Vogel die Aktivitäten im Bereich der Kostenerstattung. Um bessere Grundlagen für die politische Diskussion zu diesem Thema zu gewinnen, hat die bayerische Psychotherapeutenkammer gemeinsam mit neun anderen Landeskammern in diesem Jahr eine Versorgungsstudie zur aktuellen Lage der außervertraglichen ambulanten Psychotherapien in Privatpraxen durchgeführt. Im November veranstaltete die PTK Bayern eine Informationsveranstaltung, bei der u. a. die Ergebnisse der Studie und rechtliche Rahmenbedingungen zum § 13 Abs. 3 SGB V diskutiert wurden.

Vorstandsmitglied Monika Sommer Vorstandsmitglied Monika Sommer informierte im Vorstandsbericht u. a. über die Projekte Psychotherapie und Selbsthilfe sowie die Autismus-Strategie Bayern.

Vorstandsmitglied Monika Sommer sprach über ausgewählte Veranstaltungen und Kooperationen im Jahr 2018: Die PTK Bayern veranstaltete in vier Städten das diesjährige Mitglieder-Forum und informierte dort über aktuelle berufspolitische Themen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Selbsthilfe Koordination Bayern (SeKo Bayern) fand ein intensiver Austausch zum Thema Psychotherapie und Selbsthilfe statt. U. a. gab es hierzu einen Round-Table und eine gemeinsame Veranstaltung für Psychotherapeut/innen und Vertreter/innen von Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen. Weitere Treffen und Veranstaltungen in diesem Bereich sind in Planung.

Die Autismus-Strategie Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist ein weiteres Projekt, an dem sich die PTK Bayern beteiligt. Ziel der Autismus-Strategie Bayern ist die Stärkung und Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung über die gesamte Lebensspanne. Sommer skizzierte den geplanten Ablauf des Projekts.

 

Weitere Berichte

Die Ausschüsse und Kommissionen berichteten über ihre Arbeit seit der letzten Delegiertenversammlung.

Der Ausschuss für Einsprüche trug vor, dass seit der letzten DV einige wenige Einsprüche gegen Entscheidungen des Vorstands im Ausschuss zu behandeln waren. Im Ausschuss für Fortbildung wurde die Neufassung der Bayerischen Fortbildungsordnung weiter vorangetrieben. Der Ausschuss für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern hat sich intensiv mit den Themen Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Patienteninformation, Homepageauftritt) und der Planung einer Veranstaltung mit Fokus auf das Thema „Schule und Psychotherapie“ beschäftigt. Der Ausschuss für Diversität in der Psychotherapie legte eine Übersicht an Patientengruppen mit besonderem Bedarf an, auf die der Fokus z. B. durch Fortbildungsveranstaltungen o. ä. gelegt werden soll. Die Gleichstellungskommission präsentierte den Status Quo der Geschlechterverteilung u. a. in den Gremien der PTK Bayern. Die vorgetragenen gesetzten Ziele und Methoden für eine gleichmäßige Geschlechterverteilung sollen auch bei der Nachwuchsförderung beachtet werden. Die Kommission Psychotherapie in Institutionen plant für 2019 einen Angestelltentag und hat sich mit dem ver.di-Bezirk Bayern ausgetauscht, um über unsere Berufe zu informieren und nähere Kenntnisse von Möglichkeiten der besseren Berücksichtigung in den hiesigen Tarifverträgen zu erhalten.

Anschließend informierten die satzungsgemäßen Vertreter/innen der Hochschulen, der Ausbildungsinstitute sowie der Ausbildungsteilnehmer/innen über ihre Tätigkeit im vergangenen halben Jahr.

 

Weiterbildung: Delegierte beschließen Aufnahme des Bereichs „Spezielle Schmerzpsychotherapie“

Dr. Paul Nilges Schmerzpsychotherapie Dr. Paul Nilges informierte in seinem Fachvortrag über den Bereich „Spezielle Schmerzpsychotherapie“.

Zum Thema Schmerzpsychotherapie hielt Dr. Paul Nilges (Psychologischer Psychotherapeut, ehem. Ltd. Psychologe des DRK Schmerz-Zentrum Mainz) einen detaillierten Fachvortrag. Vorstandsmitglied Anke Pielsticker stellte die Arbeitsschritte der BPtK-Kommission Zusatzqualifikation und deren Entwurf für die Musterweiterbildungsordnung vor. Sie empfahl, diesen Entwurf in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern zu übernehmen. Dazu erläuterte sie den Bereich „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ und legte Ziele sowie Bestandteile und Regelungen der Weiterbildung dar.

Vorstandsmitglied Anke Pielsticker Vorstandsmitglied Anke Pielsticker stellte den Entwurf zur Änderung der Weiterbildungsordnung vor.

Die Delegierten beschlossen mit großer Mehrheit die Aufnahme des Bereichs in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern.

 

Haushaltsplan 2019 einstimmig beschlossen

Vizepräsident Peter Lehndorfer Vizepräsident Peter Lehndorfer präsentierte den Haushaltsplan 2019.

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Delegierten auf der 33. DV ausführlich den Haushaltsplan 2018 und stellte zusätzlich eine Prognose zur finanziellen Entwicklung der Kammer unter verschiedenen Prämissen für die Jahre 2019 bis 2022 vor.
Der Haushaltplan für das Jahr 2019 wurde vom Finanzausschuss geprüft und als sachgerecht eingestuft. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Rudi Bittner, gab daher in seiner Stellungnahme den Delegierten die Empfehlung, den Haushaltsplan anzunehmen. Die Delegiertenversammlung beschloss den vorgelegten Haushaltplan 2019 einstimmig.

 

Berufsordnung: Änderung bzgl. der Fernbehandlung und datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

Die Delegierten beschlossen nach gründlicher und engagierter Diskussion die Möglichkeit der Fernbehandlung in der Berufsordnung zu präzisieren und an die Formulierungen der Musterberufsordnung anzupassen. Behandlungen über Kommunikationsmedien sind demnach unter besonderer Beachtung der Vorschriften der Berufsordnung, insbesondere der Sorgfaltspflichten, zulässig. Dazu gehört, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit der Patientin/des Patienten erfordern. Die Mitwirkung an Forschungsprojekten, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsmedien durchgeführt werden, ist möglich, wenn diese Mitwirkung vorab von der Kammer genehmigt wurde.

Die Delegierten beschlossen darüber hinaus einstimmig eine Änderung der Berufsordnung, welche der Angleichung des Berufsrechts an die Neuregelung des §203 StGB (Mitwirkung von externen Dienstleistern) dient bzw. eine Ergänzung im Hinblick auf erforderliche datenschutzrechtliche Verpflichtungen von Mitarbeiter/innen oder Dritten darstellt.

 

Berufsaufsicht

Vizepräsident Bruno Waldvogel Vizepräsident Bruno Waldvogel informierte über die vorgeschlagenen berufsrechtlichen Regelungen zur Fernbehandlung und über die Berufsaufsicht durch die PTK Bayern.

Abschließend informierte Vizepräsident Bruno Waldvogel über die Berufsaufsicht durch die Kammer. Er legte die gesetzliche Grundlage sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und stellte die verschiedenen Mittel und Handlungsoptionen vor. Die im bayerischen Heilberufekammergesetz geregelten Handlungsoptionen umfassen die Möglichkeit der Vermittlung oder der Sanktionierung durch die Erteilung einer Rüge oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Waldvogel veranschaulichte die Häufigkeit von Berufsaufsichtsverfahren seit 2012 und gab einen Überblick über die Inhalte dieser Verfahren.

Abstimmung Delegiertenversammlung Die Delegierten stimmten über die Weiterbildungsordnung, die Berufsordnung und den Haushaltsplan 2019 ab und verabschiedeten eine Resolution.
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