Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie
Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop gab einen Überblick über die Qualitätssicherung (QS) in der ambulanten Psychotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, ein datengestütztes, einrichtungsvergleichendes QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie einzuführen. Der G-BA hat nun auf Basis der Vorlagen des IQTiG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) den Beschluss gefasst, ab 2025 mit einer Erprobungsphase in Nordrhein-Westfalen zu starten. Die Profession hat sehr große Kritik an diesem QS-Verfahren und befürchtet erhebliche Fehlentwicklungen oder Fehlsteuerungen für die Versorgung. Melcop ging dabei auf die Kritik an dem QS-Verfahren ein und stellte mögliche Perspektiven für die Profession vor.
Finanzen
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel erläuterte den Haushaltsplan 2025 und stellte die Finanzprognose für die Haushaltsentwicklung der kommenden Jahre vor. Der Haushaltsplan wurde vom Finanzausschuss geprüft und befürwortet. Der Vorsitzende des Finanzausschuss, Rudi Bittner, gab daher in seiner Stellungnahme den Delegierten die Empfehlung, dem Haushaltsplan zuzustimmen. Die Delegiertenversammlung beschloss einstimmig den Haushaltsplan.