Nikolaus Melcop erläuterte zunächst die Entwicklungen zur Weiterbildung der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene und im Anschluss daran berichtete Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker zum aktuellen Stand der Umsetzung der Weiterbildung in Bayern. Dabei informierte sie über die aktuelle Antragslage, die verschiedenen vergangenen und noch geplanten Informations- und Vernetzungstreffen zur Weiterbildung sowie die Themen, derer sich verschiedene Gremien (Weiterbildung-AG, Weiterbildungsausschuss, Bund-Länder-AG etc.) annehmen. Zudem erläuterte sie einen Entwurf einer Musterempfehlung für Vermittlungsformate Theorie, Supervision und Selbsterfahrung, welcher beim Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) Mitte November vorgestellt wurde.
Vorbereitung der Kammerwahl 2027
Benedikt Rinderle aus der Rechtsabteilung der PTK Bayern erläuterte relevante Änderungen der Wahlordnung, um die Wahl auf ein hybrides Modell umzustellen. Demnach werden die Mitglieder bei der Kammerwahl 2027 entscheiden können, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben möchten.
Die Delegierten diskutierten ausführlich die Ausgestaltung einer Kammerwahl im hybriden Format sowie die Möglichkeiten der verschiedenen Formen von Wahlwerbung. Dabei wurden neben dem Wunsch der Steigerung der Wahlbeteiligung auch ökologische und ökonomische Aspekte erwogen und ein Antrag, der die Möglichkeit des postalischen Versands von Wahlwerbung zukünftig ausschließen sollte, intensiv diskutiert. Eine Mehrheit war in der nachfolgenden Abstimmung gegen diesen Antrag.
Die vom Vorstand eingebrachten Änderungen der Wahlordnung wurden mit großer Mehrheit beschlossen.
Änderung von Satzungen und Ordnungen
Herr Rinderle stellte außerdem Änderungen der Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vor.
Bei WBO Pt sowie WBO PP/KJP sind Vorschriften zur Rücknahme und zum Widerruf der Befugnis nun entsprechend auf die Hinzuziehung und die Eignungsprüfung der Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen anwendbar.
In die WBO PT wurde eine Möglichkeit aufgenommen, dass sich die Kammer den konkreten Arbeitsvertrag mit der Weiterbildungsstätte vorlegen lassen kann, um die Aufsicht über die ordnungsgemäße Weiterbildung als Aufgabe der Kammer erfüllen zu können. Hierzu sind u. a. auch zufällige Stichproben geplant.
Zudem wurde eine Anpassung an die Musterweiterbildungsordnung des 47. DPT übernommen, welche die Vorgabe der Behandlung im „Säuglings- und Kleinkindalter, der frühen Kindheit und mittleren Kindheit“ durch das „Kindesalter“ ersetzt. Die Delegierten stimmten einstimmig für die Änderungen.