Psychotherapeutenkammer Bayern

Großes Interesse am Online-Mitgliederforum am 21.07.2026: Kürzungen und geplante Neuregelungen in der Psychotherapie – Sachstand und Zwischenbilanz

Meldung vom 28.07.2026

Die aktuellen politischen Entwicklungen und Beschlüsse haben erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung und die Berufsausübung. Bei vielen Kammermitgliedern herrscht deshalb ein vermehrter Informationsbedarf und es gibt eine berechtigte Verunsicherung darüber, wie sich die politischen Entscheidungen auf die Perspektiven der Psychotherapie und die konkrete Berufstätigkeit auswirken. Der Vorstand hat daher kurzfristig nach der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) ein zweites Sondermitgliederforum einberufen, um über den aktuellen Sachstand zu informieren, eine Zwischenbilanz zu ziehen und einen Ausblick über den aktuellen Handlungsbedarf zu geben. Zudem bot das Forum die Gelegenheit für Fragen und Austausch. Am 21.07.2026 schalteten sich ca. 1.900 Kammermitglieder, Ausbildungsteilnehmer*innen und Studierende zu der Online-Informationsveranstaltung zu. Die sehr hohe Teilnehmendenzahl verdeutlicht die Brisanz des Themas.

Vizepräsidentin Nicole Nagel informierte zu Beginn über die gegenwärtigen Auswirkungen der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Nachdem im März eine Absenkung um circa 4,5 % beschlossen wurde, gab es nicht nur viele Proteste von engagierten Kolleg*innen, auch reichte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Klage ein. Mittlerweile hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dem Eilantrag der KBV stattgegeben. Damit ist die Honorarkürzung in der Psychotherapie vorerst gestoppt, bis über die Klage rechtskräftig im Hauptverfahren entschieden ist. 

Anschließend wurde ausführlich über die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) berichtet. Vorstandsmitglied Dr. Monika Sommer stellte die zentralen Regelungen zur stationären Psychiatrie und Psychotherapie vor und verdeutlichte, unter welchem zusätzlichen immensen Druck die Krankenhäuser damit zukünftig stehen, da durch die beschlossenen Begrenzungsregelungen die Einnahmen hinter den Kosten zurückbleiben werden und die jährlichen Tarifsteigerungen nicht mehr vollumfänglich in den Pflegesatzerhöhungen berücksichtigt werden. 

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop erläuterte schließlich die Entwicklung des GKV-BStabG von den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zu dem am 10.07.2026 beschlossenen Gesetz. Er stellte die zentralen Reglungen zur ambulanten Psychotherapie vor. Diese beinhalten die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die Budgetierung, die Streichung von KZT-Zuschlägen und TSVG-Vergütungsregelungen, die Abschaffung der gesetzlichen Regelung zur Angemessenheitsprüfung sowie die Vereinfachung des Konsiliarverfahrens. Zudem informierte Melcop über den zeitgleich beschlossenen sog. Entschließungsantrag der Regierungskoalition, der weitere Regelungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung für September in Aussicht stellt. Der Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD enthält den Auftrag an die Bundesregierung, die psychotherapeutische Versorgung kurzfristig nachzubessern, u. a. mit Regelungen zur extrabudgetären Vergütung für Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und für die Psychotherapie mit schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien und bei sog. dringlichen Fällen. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung und die Überprüfung der Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf psychotherapeutische Praxen und die Versorgung wird gefordert. Grundsätzlich zeigt der Entschließungsantrag, dass durch die vielen politischen Kontakte und Aktionen der letzten Wochen der gesellschaftliche Wert der psychotherapeutischen Versorgung auch vor dem Hintergrund der von der Regierung gesehenen Sparzwänge im Gesundheitswesen weiterhin deutlich gemacht werden konnte. Dennoch werden negative Auswirkungen mit den geplanten Maßnahmen nur gelindert und nicht gelöst. 

Außerdem gab Dr. Melcop einen kurzen Einblick in die möglichen Folgen, die auf niedergelassene Kammermitglieder nach aktuellem Kenntnisstand zukommen könnten. 

In der anschließend von Vorstandsmitglied Birgit Gorgas moderierten regen Diskussion nahmen alle Vorstandsmitglieder teil. Sie antworteten auf die Fragen und Statements der Mitglieder, die sich zu erheblicher Planungsunsicherheit, existentiellen Sorgen und drohenden negativen Konsequenzen auf die Versorgung gesetzlich versicherter Personen zu Wort meldeten. In den nächsten Wochen werden weitere Entscheidungen zur ambulanten Versorgung erwartet. Der Vorstand der PTK Bayern wird darüber zeitnah informieren.

Zu sehen ist ein Ausschnitt einer Videkonferenz, bei der in sieben Videokacheln Frauen und Männer in die Kamera blicken. Der Vorstand der PTK Bayern informierte über die aktuellen politischen Entwicklungen und stellte sich den Fragen der Teilnehmenden (Foto: PTK Bayern).
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