Psychotherapeutenkammer Bayern

Bundestag beschließt das Versorgungsstrukturgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition: Bedarfsplanung für psychotherapeutische Versorgung soll durch Gemeinsamen Bundesausschuss präziser gestaltet werden. Ab 2013 entscheiden Zulassungsausschüsse über die Versorgung

05. Dezember 2011 - Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 1.12.2011 den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VStG) mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die Bedarfsplanung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung wurde dabei nicht dem realen Bedarf entsprechend neu geregelt. Sie soll bis 1.1.2013 vom Gemeinsamen Bundesausschuss „präziser“ gestaltet werden. Ab 2013 werden dann die Zulassungsausschüsse über mögliche Praxisaufkäufe entscheiden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verteidigte in der Debatte die Kritik an den zu langen Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung mit den Worten: „Die Bedarfsplanung, die wir heute haben, ist doch gar keine Bedarfsplanung. Wir geben die Flexibilität, um genau zu schauen: Wo ist Bedarf, wo ist vielleicht eine Überversorgung, die abgebaut werden muss?' Die Verteilung der Praxen soll sich künftig stärker an regionalen Gegebenheiten orientieren. So ist vorgesehen, dass ein Planungsbezirk nicht automatisch an einer Landkreisgrenze endet. Bahr hatte auf dem Deutschen Psychotherapeutentag am 12. November 2011 in Offenbach betont, dass es bis 2013 keinen Aufkauf psychotherapeutischer Praxen geben werde.

Eine präzisiere Bedarfsplanung im Bereich der Psychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss soll nun dafür die Grundlage schaffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Anpassung der Verhältniszahlen für alle Arztgruppen künftig allein nach sachgerechten Kriterien und nicht mehr stichtagsbezogen vornehmen. Als sachgerechte Kriterien für die Anpassung der Verhältniszahlen kommen über die gesetzlich vorgegebene Demografie hinaus auch solche Faktoren in Betracht, die Auswirkungen auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf haben.

Ein Änderungsantrag der CDU und FDP zum Versorgungsstrukturgesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, anders als zunächst vorgesehen, zum Abbau der Überversorgung kein Vorkaufsrecht erhalten, wenn die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Über die Nachbesetzung einer Praxis und den möglichen Aufkauf des Sitzes entscheiden nach dem Willen der Koalition künftig allein die Zulassungsausschüsse. Wenn der Zulassungsausschuss den Antrag ablehnt, hat die Kassenärztliche Vereinigung dem Vertragspsychotherapeuten oder Vertragsarzt oder seinen Erben eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Praxis zu zahlen.

Am 16. Dezember 2011 ist der zweite Durchgang im Bundesrat angesetzt. Da jedoch keine Zustimmungspflicht des Gesetzes besteht, gilt dieser Durchgang nur als Formalie. Es wird nicht erwartet, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Das GKV-VStG wird zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Psychotherapeutenschaft wird die Umsetzung des Gesetzes sehr genau beobachten und die verantwortlichen Politiker beim Wort nehmen.

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