Psychotherapeutenkammer Bayern

Elektronischer Psychotherapeutenausweis ab sofort beantragbar!

Meldung vom 10.06.2021

Ab sofort können Kammermitglieder über das Antragsportal im geschützten Mitgliederbereich der PTK Bayern ihren elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) beantragen. Die Kammer ist auf gesetzlicher Grundlage herausgebende und attributsbestätigende Stelle für den ePtA. Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI).

Bis zuletzt kam es bei der Umsetzung der erforderlichen Anforderungen durch die industriellen Anbieter und die sich ständig ändernden Voraussetzungen im laufenden Vorbereitungsprozess von Seiten des Gesetzgebers und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) leider immer wieder zu Verzögerungen.

Aktuell ist von den Psychotherapeutenkammern der Anbieter medisign GmbH für die Produktion des ePtA zugelassen worden. Zulassungen von weiteren Anbietern werden aller Voraussicht nach folgen.

Nun können alle Kammermitglieder den Antragsprozess für den ePtA im Mitgliederbereich der PTK Bayern starten: Link zum Antragsportal

Sie werden dabei Schritt für Schritt durch das Antragsportal der PTK Bayern geleitet. Zunächst überprüfen Sie bitte Ihre hinterlegten Daten im Antragsportal der PTK Bayern und aktualisieren Sie diese ggfs.

Nach Absenden der Daten zum Anbieter, der Ihren ePtA produzieren soll, werden Sie zu dessen Portal weitergeleitet. Dort folgen Sie bitte den weiteren Bearbeitungsschritten für Ihren Antrag. In der dortigen Bearbeitung benötigen Sie die Daten Ihres Ausweisdokuments. Bitte beachten Sie, dass es eine Zeitgrenze von 30 Minuten für die Bearbeitung jeweils einer Seite im Antragsportal der medisign gibt. Den Bearbeitungsstand jeder aufgerufenen Seite können Sie dort auch zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen.

Für bayerische Kammermitglieder ist ein Antrag direkt über die Internetseite der Anbieter nicht möglich. Sie werden vom Antragsportal der PTK Bayern mit den Antragsdaten inkl. Vorgangsnummer an den Anbieter zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat zwischenzeitlich verlautbaren lassen, dass keine Sanktionen verhängt werden, sollten Sie bis zum Stichtag 30.06.2021 den ePtA noch nicht besitzen. Sie erfüllen Ihre Pflicht, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Die Antragsbestätigung des Anbieters reicht zunächst als Nachweis bei der KVB aus.

Zum Antragsstart rechnen wir mit einem hohen Antragsaufkommen und damit verbunden mit einer hohen Auslastung unserer Server. Bitte haben Sie daher zu Beginn Geduld, sollten sich die Seiten etwas langsamer laden.

Ausführliche Informationen rund um den ePtA finden Sie in unseren FAQ.

 

Ansprechpartner*innen bei Fragen oder Problemen
Bei Fragen zu den Anwendungsbereichen des elektronischen Psychotherapeutenausweises in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.

Bei weiteren Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antragsportal der PTK Bayern (Datenvorbefüllung), wenden Sie sich bitte per Mail an uns: epta@ptk-bayern.de. Sie können auch unser Kontaktformular nutzen, über welches Ihre Nachricht verschlüsselt an uns übermittelt wird.

Bei technischen Fragen zum Antragsportal des Anbieters, zum dortigen Bearbeitungsstand oder zu Ihrem Ausweis (z. B. für eine Sperrung des Ausweises) wenden Sie sich bitte ausschließlich an den von Ihnen gewählten Anbieter.

 

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