Psychotherapeutenkammer Bayern

Verlängerung der Fortbildungszeiträume aufgrund der Corona-Pandemie

Meldung vom 29.06.2021

Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie wurden die aktuellen 5-Jahres-Zeiträume, für die der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten nachzuweisen ist, verlängert. Derzeit beträgt die Verlängerung für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung 19 Monate, für Angestellte in Krankenhäusern und Einrichtungen nach § 108 SGB V 12 Monate. Da weitere Verlängerungen nicht auszuschließen sind, können hierzu noch keine endgültigen Auskünfte gegeben werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Ihnen von der KVB oder von Ihrem Arbeitgeber angezeigten, verlängerten 5-Jahres-Zeitraumes an uns und beantragen bei uns eine entsprechende Fortbildungsbescheinigung für den jeweiligen Fortbildungszeitraum.

Die PTK Bayern bietet allen ihren Mitgliedern eine Verlängerung ihres aktuellen Fortbildungszeitraumes analog der letztlichen Verlängerung für KV-Mitglieder an.

Alle Mitglieder, die in Krankenhäusern und Einrichtungen nach § 108 SGB V tätig sind, haben dabei jedoch darauf zu achten, dass für den Nachweis ihrer Fortbildung gegenüber ihrem Arbeitgeber derzeit nur eine Verlängerung des Fortbildungszeitraumes um 12 Monate zulässig ist. Dies gilt auch für Mitglieder, die zwar gegenwärtig nicht in einer solchen Einrichtung tätig sind, für die dies aber zukünftig in Betracht kommt, und die dann je nach Zeitpunkt des Erhalts ihrer Approbation möglicherweise schon zu Beginn ihrer Tätigkeit in einer solchen Einrichtung ein entsprechendes Fortbildungszertifikat vorlegen müssen.

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