Psychotherapeutenkammer Bayern

Honorarkürzung um 4,5 Prozent vorerst gestoppt

Meldung vom 10.07.2026

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im Frühjahr entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen die Absenkung Klage eingereicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat gestern dem Eilantrag der KBV stattgegeben. Damit ist die Honorarkürzung in der Psychotherapie vorerst gestoppt und von ihr darf kein Gebrauch gemacht werden, bis die Klage rechtskräftig entschieden ist. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.

 

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964