Psychotherapeutenkammer Bayern

Aktuelle Meldung zum Beruf der/des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en

01. Juli 2014 - In den letzten Tagen hat die Kammer besorgte Anfragen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen erhalten, die um Aufklärung baten, ob es zutreffe, dass ihre Approbation akut bedroht sei bzw. ihr Beruf durch eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes abgeschafft werden soll.

Dazu stellt der Vorstand der PTK Bayern fest: 

  1. Eventuell bestehende Sorgen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen dürften in Zukunft ihren Beruf nicht mehr ausüben und könnten ihre Approbation verlieren, sind unbegründet.
  2. Es gibt seit Jahren Diskussionen in der Psychotherapeutenschaft und auch im Bundesministerium für Gesundheit, die beiden Berufe „Psychologische/r Psychotherapeut/in (PP)“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (KJP)“ im Rahmen einer Reform zukünftig zu einem Beruf der/des „Psychotherapeutin/en“ zusammenzuführen. Dabei ist geplant, die Zuständigkeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen als Fachgebiete oder Altersschwerpunkte weiter zu führen – ähnlich wie es im Rahmen des Berufes 'Arzt/Ärztin' eine/n Arzt/Ärztin für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie und eine/n Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (und noch viele weitere Fachärzte) gibt. Diese Struktur des Berufes würde den Vorteil mit sich bringen, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen durch eine entsprechende Weiterbildung auch die Zulassung zur Psychotherapie bei Erwachsenen erlangen können (und umgekehrt).
  3. Ob, und wenn ja, wann diese Bestrebungen realisiert werden sollten, ist gegenwärtig noch ungewiss (dazu sind Gesetzesänderungen die Voraussetzung). Falls solch eine Regelung käme, wären die bereits approbierten KJP und PP (und natürlich auch die in Ausbildung befindlichen künftigen Kolleginnen und Kollegen) davon nicht betroffen. Ihre Approbation gilt weiterhin wie bisher und sie können ihren Beruf selbstverständlich weiterhin unter den gleichen Bedingungen wie bisher ausüben. Sie würden wahrscheinlich zusätzlich die Gelegenheit erhalten, die neuen Bezeichnungen zu erwerben und führen zu dürfen, wenn sie dies möchten. Dann könnten beide Berufe im Berufsrecht alle Altersgruppen behandeln.
  4. Pädagog/innen und Sozialpädagog/innen können die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beginnen und erhalten nach Abschluss der Ausbildung eine Approbation.
  5. Um den künftigen Anforderungen in der Berufspraxis noch besser als bisher gewachsen zu sein, werden derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundespsychotherapeutenkammer und der Landespsychotherapeutenkammern Kompetenzprofile erarbeitet, über die approbierte Psychotherapeut/innen nach ihrer Ausbildung verfügen sollen. Dabei wird deutlich, dass neben der Psychologie auch anderen relevanten Wissenschaften, wie z. B. Pädagogik, Philosophie, Medizin etc., ein wichtiger Stellenwert zukommt. Abgeleitet werden die Kompetenzen von einem Berufsbild, das sich an den verschiedenen Aufgabenfeldern in der Psychotherapie mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen orientiert.
  6. Weitere Informationen finden unsere Kammermitglieder im Mitglieder-Rundschreiben, welches demnächst verschickt wird, in den Berichten der Bundespsychotherapeutenkammer, der PTK Bayern und in unterschiedlichen Beiträgen im Psychotherapeutenjournal.
 
Der Vorstand
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