Psychotherapeutenkammer Bayern

Freier KJP-Sitz im Planungsbereich Lichtenfels: Besetzung für ganz Bayern wichtig

05. Juli 2010 - Nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) besteht im Planungsbereich Lichtenfels eine Zulassungsmöglichkeit für eine/n Leistungserbringer/in, die/der ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandelt.

Es wird dringend ein/e Kollege/in gesucht, der/die sich für diesen Vertragspsychotherapeutensitz interessiert. Wir gehen davon aus, dass hier eine zukunftssichere Psychotherapiepraxis für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden kann, die von Anfang an auf einen große Nachfrage stoßen wird. Die hierfür erforderlichen Unterlagen können beim Zulassungsausschuss Oberfranken eingereicht werden.

Die Besetzung dieses Sitzes ist nicht nur für die Region um Lichtenfels wichtig, sondern auch für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ganz Bayern.

Solange dieser eine Sitz noch nicht besetzt ist, können aufgrund der sog. 10%-Hürde in anderen Planungsbereichen weitere KJP-Sitze nicht ausgeschrieben werden. In diesem Beispiel bestätigt sich auch die Kritik der PTK Bayern sowie der anderen Psychotherapeutenkammern und Verbände an der Verfahrensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) u.a. an dieser 10-%-Hürde. Der G-BA hätte nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages 2008 die Bedarfsplanungsrichtlinie dahin gehend ändern müssen, dass mindestens 20 Prozent der zugelassenen Psychotherapeut/inn/en ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Stattdessen installierte der G-BA mit einer zweifelhaften Begründung eine zusätzliche 10%-Hürde, nach der in jedem Planungsbereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erst mindestens zehn Prozent der dort zugelassenen Psychotherapeut/inn/en ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, bevor diese KV weitere Praxissitze in anderen Planungsbezirken ausschreiben darf. Genau das ist jetzt passiert: Nach der Einrichtung zusätzlicher Niederlassungen in bestimmten Planungsbereichen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern Ende November 2009 sind im Rahmen der Quotenregelung für KJP bisher für fast alle neuen Niederlassungsmöglichkeiten bei den entsprechenden Zulassungsausschüssen Bewerbungen eingegangen. Nur für den Planungsbereich Lichtenfels liegt noch kein Zulassungsantrag vor. Das ist der Grund, warum die 20%-Regelung nicht umgesetzt werden kann. Bis zu der Überprüfung der Richtlinie in zwei Jahren gilt, dass erst alle Sitze der ersten Stufe (zehn Prozent) besetzt sein müssen, um dann auf die zweite Stufe (zwanzig Prozent) aufzustocken.

Diese vom G-BA festgelegte 10%-Hürde – der nicht besetzte Sitz in Lichtenfels – behindert also die dringend notwendige weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ganz Bayern.

PTK Bayern
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