Psychotherapeutenkammer Bayern

Bayerischer Landtag setzt sich für die Zukunft der Freien Berufe ein

22. Dezember 2015 - Der Bayerische Landtag hat sich am 8. Dezember 2015 in zwei Beschlüssen für die Sicherung der Zukunft der Freien Berufe und den Erhalt des bestehenden Systems eingesetzt. Um mögliche Eingriffe seitens der EU zu verhindern, sei ein breites Bündnis der Länderparlamente sowie mit der Bundesregierung herzustellen. Diese haben auch Bezug zu unseren Berufen.

Hintergrund ist das, mit Schreiben vom 19. Juni 2015 eingeleitete, Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Gebührenordnung für Steuerberater (StBVV). Die systematische Kritik der EU an diesen Regelungen der hier unmittelbar betroffenen weiteren Freien Berufe, könnte als Folge aber auch die Berufsausübung der Psychologischen Psychotherapeut/innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen betreffen. Aus diesem Grund begrüßen wir ausdrücklich, dass sich der Bayerische Landtag hier ganz eindeutig für den Schutz der Freien Berufen in Deutschland positioniert.

Der Landtag stellt fest, dass auch im Zuge der Evaluierung der Berufszugangsregelungen infolge der Mitteilung der Kommission zur „Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs“ vom 2. Oktober 2013 in besonderem Maße die Freien Berufe und das Handwerk betroffen seien. Gerade diese Berufsgruppen stellten jedoch eine wichtige Säule der mittelständischen Wirtschaft dar, die für ein hohes Qualitätsniveau, Stabilität in Krisenzeiten und Nachhaltigkeit stünden. Die derzeitige Evaluierung der nationalen Berufsreglementierungen im Rahmen der Berufsqualifikationsrichtlinie sei deshalb kritisch zu betrachten. Die Freien Berufe und das Handwerk müssten in ihrer über Jahrzehnte bewährten und äußerst erfolgreichen Struktur gestärkt und nicht geschwächt werden.

Der Bayerische Landtag unterstützt die Bemühungen des Bundes, sich gegenüber der EU-Kommission für die Belange der Freien Berufe einzusetzen und fordert die Staatsregierung auf, ebenfalls in diesem Sinne tätig zu werden. So soll auf die Europäische Kommission eingewirkt werden, das bestehende wirtschaftsrechtliche Ordnungssystem der Freien Berufe, das sich auf die Selbstverwaltung der Kammern und die jeweiligen Berufsgesetze stützt, aufrecht zu erhalten.

Trotz des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland soll auch am bestehenden System der Kosten- und Honorarordnung der Freien Berufe festgehalten werden. Dieses sichere eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung zu bezahlbaren Preisen und sei damit auch ein Element des Verbraucherschutzes. Zudem solle sich die Staatsregierung bei der Europäischen Kommission für den Erhalt des so genannten Fremdkapitalverbots - d. h. für das Verbot einer Beteiligung von Nichtberufsträgern am Geschäftsbetrieb eines Freiberuflers aus rein finanziellen Gründen - einsetzen, um den Einfluss berufsfremder Interessen zu vermeiden und die Unabhängigkeit der persönlichen Dienstleistungen zu gewährleisten.

Die nun durch den Bayerischen Landtag beschlossenen Anträge gehen auf Gespräche zwischen den Vertretern der Freien Berufe und Landtagsabgeordneten anlässlich des Parlamentarischen Abends des Verbands der Freien Berufe in Bayern (VFB) am 3. Juli 2015 zurück.

Die PTK Bayern wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und sich zusammen mit dem Verband Freier Berufe konsequent für den Schutz der Freien Berufe und hier für die, auch dem Gemeinwohl dienenden, Regelungen zur Honorierung und zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit einsetzen.
 

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964