Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern bringt erfolgreich Antrag zur Erhaltung einer Präventionsmaßnahme gegen pathologische Glückspielsucht im Bayerischen Landesgesundheitsrat ein

Meldung vom 03.12.2025

Am 1. Dezember 2025 fand die 8. Sitzung des Bayerischen Landesgesundheitsrates (LGR) in München statt. Auf Antrag der PTK Bayern wurde einer vorgesehenen Aufweichung der Schutzwirkung des Glücksspiel-Staatsvertrages der Länder widersprochen. Im beschlossenen Antrag wird gefordert, dass die im Glücksspiel-Staatsvertrag vorgesehene Begrenzung des Wetteinsatzes auf 1.000 € / Monat weiterhin nur nach Vorlage umfangreicher Einkommensnachweise auf 10.000 € erhöht werden darf, um den beabsichtigten Jugend- und Spielerschutz zu erhalten. Konkret wendete sich der Antrag damit gegen Planungen, eine SchuFa-G-Abfrage als hinreichenden Vermögensnachweis zur Erhöhung des zulässigen Wett-Einsatzes auf 10.000 € bei Online-Glücksspielen vorzusehen. 

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel vertritt die PTK Bayern im Landesgesundheitsrat. Der Bayerische Landesgesundheitsrat hat den gesetzlichen Auftrag, den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung in allen Fragen des Gesundheitswesens zu beraten. Er setzt sich aus Vertreter*innen der Fraktionen des Bayerischen Landtags sowie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätiger Körperschaften und Verbände zusammen. 

Den beschlossenen Antrag mit ausführlicher Begründung finden Sie untenstehend zum Download.

Ein Mann und eine Frau stehen in einem Sitzungssaal. Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel und Carolina Trautner, Vorsitzende des Bayerischen Landesgesundheitsrates (LGR), Mitglied des Landtages (MdL), Staatsministerin a.D.
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