Psychotherapeutenkammer Bayern

Informationen des StMGP zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG

Meldung vom 03.03.2022

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat in Anbetracht der ab dem 15. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) Informationen zum derzeitigen Umsetzungsstand in Bayern veröffentlicht, die wir hier zum Abrufen bereitstellen.

Auch Inhaber*innen und Beschäftigte psychotherapeutischer Praxen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Sinne dieser Vorschrift.

 

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