Psychotherapeutenkammer Bayern

Leistungserfassung in Psychiatrischen Krankenhäusern: Benachteiligung von Psychotherapeuten durch den OPS?

11. Januar 2010 - Seit November 2009 tauchen in psychotherapeutischen Fachkreisen immer wieder Nachrichten auf, in denen auf zahlreiche Probleme mit dem neuen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) für die Erfassung der Leistungen in Psychiatrischen Krankenhäusern hingewiesen wird. Die unzureichende bzw. unpassende Erfassung psychotherapeutischer Leistungen führe zu Nachteilen für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.

Worum geht’s?
Die Finanzierung der Psychiatrischen und Psychosomatischen Krankenhäuser wird neu geregelt und ein pauschalierendes, tagesbezogenes Entgeltsystem eingeführt. Diese Leistungspauschalen werden empirisch auf Basis der in den Kliniken üblicherweise erbrachten Leistungen und der damit einhergehenden Kosten ermittelt. Grundlage werden die von ausgewählten sog. Kalkulationskrankenhäusern zu übermittelnden Leistungsdaten sein. Diese werden mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) verschlüsselt. Seit 2004 gibt es in somatischen Krankenhäusern im Zusammenhang mit den „Diagnoses Related Groups“ (DRG) bereits den OPS. Er wird jährlich ergänzt bzw. aktualisiert.
Für Psychiatrische und Psychosomatische Krankenhäuser wird nun ein „Psych-OPS“ eingeführt, der in Zukunft die Grundlage für die Entwicklung des neuen Finanzierungssystems in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern bilden soll. Am 29.10.2009 wurde der OPS 2010 vom DIMDI, dem zuständigen Deutschen Institut für Medizinischen Dokumentation und Information, veröffentlicht. Ab dem 1.1.2010 wird diese erste Version des Psych-OPS in den Kalkulationskliniken sukzessive erprobt werden. Sie wird wie die bisherige (somatische) Version des OPS ebenfalls von Jahr zu Jahr überarbeitet werden. Ab 2013 soll das System die Grundlage der Finanzierung bilden.

Wie ist die neue OPS (Psych-OPS) nun zu bewerten?

Der positive Aspekt dieses neuen OPS ist, dass Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten neben Diplom Psychologen explizit als Leistungserbringer genannt werden und dass ihre Leistungen bei der Behandlung verschlüsselt werden. Dies ist als wichtige und positive Weichenstellung anzusehen, denn es gab in der Vorbereitung zu diesem Psych-OPS von verschiedenen Seiten auch den Wunsch, psychotherapeutische Leistungen als Komplexleistung (ohne nähere Spezifikation des Erbringers, des Umfangs und Inhalts) zu verschlüsseln. Dies hätte die eigentlich gewünschte bzw. angestrebte Transparenz nicht zugelassen, so dass die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sich frühzeitig und nachhaltig für eine differenzierte Leistungserfassung ausgesprochen hat.

Aus Sicht der PTK Bayern gibt es aber noch Änderungsbedarf bei verschiedenen Details des OPS. Im Rahmen der jährlichen Überarbeitung des OPS durch das DIMDI, bei der die BPtK in Abstimmung mit den Landeskammern Änderungsvorschläge einbringen wird, sind insbesondere folgende kritischen Punkte zu berücksichtigen:

1. Bisher werden approbierte Psychotherapeuten unter dem Oberbegriff „Psychologen“ subsumiert. Ein entscheidender qualitativer Unterschied zwischen PP und KJP auf der einen Seite und Diplom Psychologen auf der anderen Seite, der in Kliniken insbesondere berufsrechtliche Konsequenzen hat, wird dadurch nivelliert.

2. Als problematisch ist auch zu sehen, dass Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung nicht kodiert werden.

3. Psychotherapeutische Leistungen von Ärzten und Psychotherapeuten werden getrennt erhoben. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass Ärzte in der Regel besser bezahlt werden. Da Psychotherapeuten aber normalerweise für eine psychotherapeutische Tätigkeit besser qualifiziert sind als Ärzte, ist diese Trennung sehr kritisch zu werten. Sie ist – außerhalb der Diskussion um die Änderung des OPS - einmal mehr Anlass, sich für eine tariflich Gleichstellung von Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten auszusprechen und angestellte Kollegen in tariflichen Auseinandersetzungen zu unterstützen.

4. Leistungen des OPS werden bisher erst kodierbar, wenn sie unter der Leitung eines Facharztes erbracht werden. Hier ist dafür zu sorgen, dass Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten bei der Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit Fachärzten gleichgestellt werden. D.h. in diesem Bereich auch die Behandlungsführung übernehmen und die Leistungen der Pflege und anderer Therapeuten verordnen können.
Die PTK Bayern wird sich zusammen mit den anderen Landeskammern und der BPtK für entsprechende Änderungen im OPS einsetzen.
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964