Psychotherapeutenkammer Bayern

Neue Berufsordnung der PTK Bayern tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft

30. September 2014 - Ab 1. Oktober 2014 gilt für die Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen in Bayern eine völlig neu gefasste Berufsordnung. Die Novellierung der Berufsordnung war auf der Delegiertenversammlung vom 2. Juli 2014 nach umfassender Diskussion einstimmig beschlossen worden. Die neue Berufsordnung ersetzt die bisherige Berufsordnung vom 28. Oktober 2004.

Die Berufsordnung regelt die wesentlichen Berufspflichten der Psychotherapeut/innen. Im Rahmen der Neufassung hat die Berufsordnung eine umfassende Überarbeitung erfahren und orientiert sich dabei nun an der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer. Es wurden jedoch durch die bayerische Delegiertenversammlung auch von der Musterberufsordnung abweichende Regelungen getroffen sowie in der Musterberufsordnung derzeit nicht geregelte Themen aufgenommen (z.B. zum Verbot der Beteiligung an Foltermaßnahmen in § 3 Abs. 4).

Wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen Berufsordnung sind:

  • Anpassung der Vorschriften zu wesentlichen berufsrechtlichen Themen wie Aufklärungs- und Informationspflichten (z.B. § 7, § 14 Abs. 4), Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht (§ 9) sowie Einsichtnahme von Patienten oder Dritten in die Patientenakte (§ 11) unter Berücksichtigung des Patientenrechtegesetzes
  • Regelung zu sog. „Fernbehandlungen“ (§ 5 Abs. 5)
  • Konkretisierung der Vorschriften zum Abstinenzgebot, insbesondere zu dessen Fortwirkung nach Ende der Therapie (§ 6)
  • Regelungen zur Behandlung von minderjährigen und eingeschränkt einwilligungsfähigen Patienten (§ 12 und § 13)
  • Regelung von berufsrechtlichen Anforderungen an die Vereinbarung eines sog. Bereitstellungshonorars (auch „Ausfallhonorar“ genannt).
  • Regelungen zum Gebot der Kollegialität (§ 17)
  • Konkretisierung der Regelungen zur Außendarstellung der psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 23)
  • Regelungen zu Vorsorgemaßnahmen für Aktenaufbewahrung und Datensicherheit für den Fall eigenen Unvermögens (z.B. Krankheit oder Tod)
  • Regelungen zur Tätigkeit von Psychotherapeut/innen in der Aus- und Weiterbildung (§ 26) sowie Vorgaben für die Erstellung / Ausstellung von Gutachten, Stellungnahmen und Bescheinigungen (§ 27)
  • Regelungen zur Tätigkeit von Psychotherapeut/innen in der Forschung (§ 28)
  • Regelungen zu Pflichten gegenüber der Berufsvertretung und zur Berufsaufsicht durch die Kammer (§ 29 und § 30)


 

Die ab sofort gültige neue Berufsordnung im Wortlaut finden Sie am Ende dieses Artikels als pdf-Dokument zum Download.

In der kommenden Delegiertenversammlung im Dezember werden noch einige wenige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen sein. Anfang nächsten Jahres werden wir die neue Berufsordnung dann auch in Papierform an die Mitglieder versenden. Zudem sind Kammerveranstaltungen zur Vorstellung der neuen Regelungen in Planung.

Haben Sie Fragen zur neuen Berufsordnung? Gerne können Sie sich dazu an die Geschäftsstelle der PTK Bayern wenden.

 

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