Psychotherapeutenkammer Bayern

Neuerungen durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringen Änderungen für PP und KJP

Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam. Aus der DS-GVO sowie aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben sich Änderungen, die u.a. auch Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen betreffen können.

Bitte informieren Sie sich bereits jetzt über die Thematik!

Es liegen erste Informationen und Merkblätter des zuständigen Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vor. Diese enthalten auch konkrete Orientierungshilfen für die Umsetzung der neuen Regelungen für Praxen. Sie finden diese unter folgendem Link: www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html. PP und KJP können sich dabei an den Hinweisen für Arztpraxen orientieren.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bereits Informationen zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zusammengestellt. Diese finden Sie hier: www.kbv.de/html/datensicherheit.php

Weitere Informationen von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind aktuell in Planung. Sobald diese veröffentlicht wurden, informieren wir Sie auf unserer Homepage darüber.

 

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