Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern unterstützt beim Volksentscheid die Initiative „Ja! Zum Nichtraucherschutz“

18. Juni 2010 - Am Sonntag, 4. Juli 2010, können die wahlberechtigten Bürger/innen in Bayern entscheiden, ob die Forderungen des Volksbegehrens zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes vor den Gefahren des Rauchens in Bayern umgesetzt werden.

Im Rahmen der 16. Delegiertenversammlung am 15. April 2010 haben die Delegierten der PTK Bayern den Vorstand beauftragt, „sich auch weiterhin für eine Verbesserung des Schutzes vor den physischen und psychischen Gefahren des Rauchens zu engagieren und bei dem Volksentscheid über ein bayerisches Nichtraucherschutzgesetz den Gesetzentwurf des angenommenen Volksbegehrens zu unterstützen.“

Die PTK Bayern setzt sich für wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von psychischen und körperlichen Krankheiten ein. Der Gesetzentwurf des angenommenen Volksbegehrens beinhaltet eine sinnvolle präventive Maßnahme, mit der sowohl Gäste und Angestellte in der Gastronomie effektiv vor Passivrauchen geschützt, als auch die Rate der Raucher und insbesondere die Zahl der Neu-Raucher unter Kindern und Jugendlichen gesenkt werden können.

Die PTK Bayern bittet ihre Mitglieder und alle bayerischen Bürgerinnen und Bürger, im Volksentscheid dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“ zuzustimmen. Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen für die Briefwahl muss man bei seiner Gemeinde schriftlich beantragen. Ein entsprechender Antrag findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf den Internetseiten vieler Gemeinden.

Das Informationsblatt der PTK Bayern zum Volksentscheid für Interessierte und eventuell zur Auslage in den Praxen unserer Kammermitglieder finden Sie in der unteren Downloadliste.

PTK Bayern

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