Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern unterstützt Initiative zum bundesweiten Gesundheitsschutz vor den Gefahren des Rauchens nach bayerischem Vorbild

09. Februar 2011 - „Ein einheitlicher Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der Gastronomie in ganz Deutschland ist der längst überfällige Schritt, um damit einerseits Gäste und Angestellte in der Gastronomie vor den Schäden des Rauchens zu schützen und andererseits damit indirekt auch die Zahl der Neu-Raucher vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu vermindern und Rauchern die Beendigung ihrer Nikotinabhängigkeit zu erleichtern“, erklärt Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Psychotherapeutenkammer Bayern. „Eine derartige Regelung schreibt das Gesetz seit 1. August 2010 nach dem erfolgreichen Volksentscheid in Bayern vor. Wir hoffen daher, dass die vor wenigen Tagen gestartete parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten zielstrebig weitergeführt wird und nicht in der Planungsphase stecken bleibt“, so Melcop.

Die Rheinische Post, Düsseldorf, hatte letzte Woche unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet, dass bis zur Sommerpause eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht werden solle. Parlamentarier von CDU und FDP, SPD, Linke und der Grünen hätten am vergangenen Donnerstag über das Thema beraten. Ziel sei ein komplettes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie sowie in allen öffentlichen Gebäuden, Behörden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Hochschulen, Krankenhäusern und Flughäfen. Das bundesweite Nichtraucherschutzgesetz – so die Überlegung – soll mit Hilfe der Arbeitsschutzverordnung verabschiedet werden und sich an dem bayerischen Modell orientieren. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann, seit November 2009 Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag, räumte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa jedoch ein, dass es weder einen Zeitplan noch einen Antrag oder Gesetzesentwurf gebe. Es handele sich um ein mittelfristiges Projekt.

Die Kammer hatte sich nach einem Beschluss der Delegierten vom 15. April 2010 für eine Verbesserung des Schutzes vor den physischen und psychischen Gefahren des Rauchens engagiert und unterstützte gemeinsam mit vielen anderen Institutionen, Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitsbereich im Sommer letzten Jahres im Volksentscheid die Initiative „Ja! Zum Nichtraucherschutz“. Lesen Sie hierzu auch unsere Homepagemeldungen vom 18. Juni 2010 und 5. Juli 2010. Nach dem Erfolg des Volksentscheids ist die bayerische Gastronomie seither uneingeschränkt rauchfrei.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg fallen in Deutschland jeden Tag rund 300 Menschen dem Rauchen zum Opfer. „Ein bundesweit einheitlicher Gesundheitsschutz vor den Gefahren des Rauchens und Passiv-Rauchens nach bayerischem Vorbild würde auch die Zahl der Neu-Raucher vor allem bei Kindern und Jugendlichen senken und auch Rauchern die Beendigung ihrer Nikotinabhängigkeit erleichtern“, erläutert Kammerpräsident Melcop.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Kompetenz beim Nichtraucherschutz in den Händen der Länder. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz. Spanien ist den Deutschen hier voraus: Seit Jahresbeginn 2011 gilt dort ein vollständiges Rauchverbot in sämtlichen Bars und Restaurants. Auf Spielplätzen, vor Schulen und Krankenhäusern sind Zigaretten sogar im Freien verboten. Bayern ist nicht weit von diesem neuen spanischen Modell entfernt. Rückendeckung erhalten die Politiker aus Brüssel: Experten der EU arbeiten bereits seit zwei Jahren an einem europaweiten Nichtraucherschutzgesetz, ein erster Entwurf soll in diesem Jahr präsentiert werden. Diese „Tabakrichtlinie“ soll den Plänen zufolge ab 2013 in nationale Gesetze umgewandelt werden. Die Bundesrepublik Deutschland sollte nicht warten, bis sie diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

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