Psychotherapeutenkammer Bayern

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fordert mehr Datenschutz bei privaten Krankenversicherungen

26. Mai 2011 - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Sitzung am 25. Mai 2011, eine Petition zur Verbesserung des Datenschutzes privat krankenversicherter Personen auszuarbeiten. Diese wird dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, übergeben und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis weitergeleitet. Die PTK Bayern hat sich für einen verbesserten Schutz der Patientendaten privat Versicherter schon seit Jahren eingesetzt.

Derzeit geben private Krankenversicherungen (PKV) bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen persönliche Daten des Versicherten an Sachbearbeiter der Versicherungen weiter, obwohl dies für die Zwecke der Abrechnung nicht erforderlich ist. Der Petitionsausschuss kritisierte diese Vorgehensweise und stellte fest, dass es hierbei um psychotherapeutische Gutachten oder Berichte gehe, „die in der Regel besonders sensible, personenbezogene Daten enthalten.“ Es gebe, so der Ausschuss weiter, „im Bereich der privaten Krankenversicherung keine dem Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare Rechtsnorm.“ 

Das auf Basis des Datenschutzrechtes im Jahr 1993 zwischen der Versicherungswirtschaft und den Datenschutzbehörden der Länder vereinbarte Verfahren sieht lediglich vor, dass Behandlungs- und Befundberichte dem beratenden Arzt der Versicherung, nicht jedoch den Sachbearbeiter/inn/en zugeschickt werden sollten. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses fordern daher eine Regelung, die dem Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht – auch vor dem Hintergrund des gleichen Schutzes hoch sensibler, personenbezogener Daten im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich.

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