Psychotherapeutenkammer Bayern

Bundesweite Psychotherapeuten in Ausbildung-Proteste: "Arbeit mit Diplom - nicht ohne Lohn"

16. Dezember 2011 - Den rund 13.000 Psychotherapeut/inn/en in Ausbildung in Deutschland reicht es: Im Rahmen einer Aktionswoche gingen etwa 1.000 PiA am 8.12.2011 in Nürnberg, Berlin, Hamburg, Köln, Wiesbaden und Mannheim auf die Straße und protestierten vor Kliniken und Gesundheitsministerien gegen die „unhaltbaren Zustände“ in Bezug auf ihre Honorierung und ihren Status. „Wir PiA haben ein fundiertes wissenschaftliches Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik abgeschlossen und erhalten während der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychotherapeuten sehr wenig oder gar keine Entlohnung“, entrüstet sich Robin Siegel, Sprecher der Bundeskonferenz PiA. „Dabei leisten wir Ausbildungskandidaten in den Kliniken qualifizierte Arbeit und damit einen wichtigen – oft sogar notwendigen – Beitrag zur Versorgung psychisch Kranker. Dass wir dafür quasi nicht entlohnt werden, ist ein unhaltbarer Zustand, der endlich beendet werden muss“, ergänzt Lisa Brendel, die Sprecherin der AusbildungsteilnehmerInnen in der PTK Bayern.

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) aus dem Jahr 1999 ermöglicht es, angehende Psychotherapeut/inn/en als eine Art Praktikanten in Kliniken oder Ausbildungsinstituten einzusetzen. Viele Kliniken zahlen überhaupt kein Gehalt oder weniger als 500 Euro. Dabei führen Psychotherapeuten in Ausbildung  im Rahmen ihrer vorgeschriebenen „praktischen Tätigkeit“ während der postgradualen Ausbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken hochqualifizierte Tätigkeiten wie Befunderhebung, Indikationsstellung und Therapieplanung aus und halten eigenständig Einzel- und Gruppentherapien. „Eine angemessene Vergütung wie im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 13 TVÖD festgelegt, sollte selbstverständlich sein“, fordert Siegel.

„Wir unterstützen diese Aktion und werden uns auch in Zukunft für die Psychotherapeuten in Ausbildung einsetzen“, betont Kammerpräsident Nikolaus Melcop. „Daher sollte eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, die wir bereits seit längerer Zeit fordern, auch einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Ausbildung verankern.“

Um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können, müssen die AusbildungsteilnehmerInnen während ihrer Ausbildung andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt annehmen. Die postgraduale Ausbildung, welche die AusbildungsteilnehmerInnen an staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten innerhalb von drei bis fünf Jahren absolvieren müssen, kostet bis zu 50.000 Euro. Diese Kosten müssen die AusbildungsteilnehmerInnen aus eigener Tasche bezahlen. Unterstützung wie Bundesausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe sind gesetzlich ausgeschlossen. Es wundert daher niemanden, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung nicht von „Psychotherapeut/in in Ausbildung“, sondern von „Psychotherapeut/in in Ausbeutung“ sprechen.

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964