„Lasst uns nicht im Regen stehen!“ – Aktionsbündnis sieht soziale und gesundheitliche Infrastruktur gefährdet!
Caritas, AWO, KAB, BRK, ASB, Psychotherapeutenkammer Bayern, ver.di und DGB kritisieren gemeinsam Sparmaßnahmen von Bund und Freistaat – und rufen am 8. Juli zu einem dezentralen Aktionstag auf!
Unter dem Motto „Lasst uns nicht im Regen stehen!“ rufen die Gewerkschaft ver.di, mehrere bayerische Wohlfahrtsverbände sowie die Psychotherapeutenkammer Bayern für den 8. Juli zu einem dezentralen Aktionstag auf. Vor Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen, sozialen Diensten und vielen Krankenhäusern in Bayern werden Beschäftigte, Träger, Patient*innen, Klient*innen und Unterstützer*innen mit Regenschirmen protestieren. Das Bild ist bewusst gewählt: „Wer soziale und gesundheitliche Infrastruktur kaputtspart, lässt Menschen im Regen stehen – Beschäftigte ebenso wie diejenigen, die auf Hilfe, Beratung, Pflege, Behandlung, Schutz und Unterstützung angewiesen sind“, erläutert Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern.
Das Bündnis warnt vor aktuellen Spar- und Konsolidierungsdebatten auf Bundes- und Landesebene. Kritisiert werden nicht nur Kürzungspläne und Finanzierungsverschiebungen des Bundes, sondern auch weniger sichtbare Sparmaßnahmen des Freistaats Bayern, die Einrichtungen, Kommunen, Träger, Beschäftigte und Betroffene zunehmend unter Druck setzen.
„Der Sozialstaat ist kein Kostenblock, sondern eine tragende Säule unserer Demokratie. Wer bei Gesundheit, Pflege, Beratung, Teilhabe, psychosozialer Versorgung, Kinder- und Jugendhilfe, Integration, Gewaltschutz, Wohnungslosenhilfe, Rettungsdienst und Katastrophenschutz spart, gefährdet nicht nur einzelne Angebote. Er gefährdet Zusammenhalt, Versorgungssicherheit und Vertrauen in demokratische Institutionen“, so die Vertreter*innen des Aktionsbündnisses.
„Gerade in einem Flächenland wie Bayern ist das Gesundheits- und Sozialwesen kritische Infrastruktur“, betont Dr. Andreas Magg, Landes-Caritasdirektor in Bayern. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Beratungsstellen, Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Dienste der Jugend- und Familienhilfe, Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Integrationsarbeit, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung halten den Alltag vieler Menschen stabil. Sie helfen in Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Armut, Krisen, Gewalt, Überforderung und sozialer Not. Sie entlasten Familien, sichern Teilhabe, stabilisieren Kommunen, bieten Ausbildungs- sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und sind in vielen Regionen zentrale Arbeitgeber.
Diese Infrastruktur ist kein freiwilliger Luxus, sondern Daseinsvorsorge. Sie muss verlässlich finanziert, personell abgesichert und weiterentwickelt werden. Wenn Beratungsstellen schließen, Krankenhausabteilungen gefährdet, Pflegeangebote ausgedünnt, Rettungsdienste überlastet oder soziale Dienste gekürzt werden, trifft das nicht abstrakte Haushaltspositionen. Es trifft Menschen ganz konkret – oft genau dann, wenn sie Unterstützung am dringendsten brauchen.
Reformen ja – Sozialabbau nein
Die Organisationen betonen, dass Reformen notwendig sind. Der Sozialstaat müsse bürgernäher, unbürokratischer, digitaler und wirksamer werden. Auch im Gesundheitswesen und in der Krankenhauslandschaft brauche es sinnvolle Strukturreformen, bessere Kooperation und verlässliche Steuerung. Der Begriff der Reform dürfe jedoch nicht als Tarnwort für Kürzungen missbraucht werden.
„Reformen dürfen nicht dazu führen, dass Leistungen eingeschränkt, Eigenanteile weiter erhöht, Fachkräfte schlechter bezahlt oder soziale Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet werden. Wer Versorgung sichern will, muss die Menschen und Einrichtungen stärken, die Versorgung leisten“, so die AWO-Landesvorsitzenden Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl.
Besonders problematisch sei, dass Sparentscheidungen häufig nach unten weitergereicht würden: an Kommunen, Bezirke, freie Träger, Kliniken, Einrichtungen, Dienste, Versicherte und Beschäftigte. Wer gesetzliche Aufgaben vorgebe, müsse sie auch auskömmlich finanzieren. Kommunale Haushaltsnot dürfe nicht zum Abbau sozialer Angebote führen.
Beschäftigte dürfen nicht die Rechnung zahlen
„Soziale Dienste, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste funktionieren nur mit ausreichend Personal, fairen Löhnen, Tarifbindung, Mitbestimmung und guten Arbeitsbedingungen. Beschäftigte dürfen nicht durch Arbeitsverdichtung, unsichere Arbeitsplätze, schlechtere Dienstpläne, Druck auf Tariflöhne oder Stellenabbau die Rechnung für politische Sparprogramme bezahlen“, kritisiert Dr. Robert Hinke, Landesfachbereichsleiter für Gesundheit und Bildung bei ver.di Bayern.
„Wer heute bei Gesundheit, Pflege, Beratung, Schutz und Rettung spart, zahlt morgen einen höheren Preis – wirtschaftlich, gesellschaftlich und demokratisch“, betonen die Landesgeschäftsführer des BRK und des ASB, Herr Robert Augustin und Dr. Jarno Lang.
„Ein starker Sozialstaat verhindert Krisen, bevor sie eskalieren“, ergänzt Dr. Nikolaus Melcop, Präsidenten der Psychotherapeutenkammer Bayern. Er entlastet Familien, Kommunen, Versicherte, Beschäftigte und Wirtschaft und schafft Sicherheit in unsicheren Zeiten.
Das Bündnis fordert deshalb von der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern:
- keine Kürzungen bei sozialer und gesundheitlicher Infrastruktur;
- eine verlässliche Finanzierung von Beratung, Pflege, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Integration, Armutsbekämpfung, Wohnungslosenhilfe, Gewaltschutz, Suchthilfe, psychotherapeutischer und psychosozialer Versorgung;
- eine solidarische Finanzierung von Gesundheit und Pflege ohne weitere Belastung kleiner und mittlerer Einkommen;
- eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser einschließlich Tarifsteigerungen, Pflegebudgets, Notfallversorgung, Ausbildung, Vorhaltekosten und notwendiger Betriebskosten;
- eine dauerhafte Stärkung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz;
- eine bedarfsgerechte Refinanzierung von Personal, Ausbildungskosten, Tarifsteigerungen und realen Sachkosten;
- eine sozial gerechte Korrektur bayerischer Sparprogramme.
Der Aktionstag am 8. Juli soll sichtbar machen, wie breit die soziale und gesundheitliche Infrastruktur in Bayern aufgestellt ist – und zugleich die wachsende Sorge vor ihrem schleichenden Abbau. Mit Regenschirmen vor Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern senden die Beteiligten ein gemeinsames Signal an Bund und Land: Lasst uns nicht im Regen stehen. Stärkt die Infrastruktur, die Bayern zusammenhält.
Hintergrund: Sparpläne und Vorhaben
Krankenhäuser:
Bayerische Staatsregierung / Bundesregierung:
Die eigentliche Spardynamik entsteht hier vor allem aus der Kombination von allgemeinem Konsolidierungsdruck und bundespolitischen GKV-Sparplänen. Nach den bisherigen Plänen dürften den bayerischen Krankenhäusern, die ohnehin bereits zu 66,4 Prozent mit Defiziten rechnen, bereits im nächsten Jahr weitere 1,4 Milliarden Euro entzogen werden. In den Folgejahren wird sich das Defizit weiter auftürmen. Dies dürfte etliche Krankenhäuser in die Insolvenz treiben – und das mitten in einer Krankenhausreform, die eigentlich über die Krankenhausplanung der Länder zu einem systematischen Umbau der Krankenhauslandschaft führen soll.
Rettungsdienst
Auch der Freistaat darf soziale und gesundheitliche Infrastruktur nicht unter dem Deckmantel solider Haushaltsführung schwächen. Der bayerische Doppelhaushalt 2026/2027 setzt auf Konsolidierung, Stellenmoratorium und Kürzungen beziehungsweise Umschichtungen bei sozialen Leistungen. Für den Rettungsdienst in Bayern ist entscheidend, dass bewährte Finanzierungs- und Abrechnungsstrukturen erhalten bleiben und tarifliche Kosten vollständig refinanziert werden. Wer hier spart gefährdet Versorgungssicherheit und attraktive Arbeitsbedingungen bei zunehmendem Personalmangel.
Bundesregierung:
Auf Bundesebene droht der Rettungsdienst zwischen zwei Gesetzesvorhaben unter Druck zu geraten: Die Reform der Notfallversorgung enthält richtige Ansätze, wenn der Rettungsdienst als eigenständige Leistung gestärkt und Versorgung auch ohne Transport rechtssicher ermöglicht werden soll. Gleichzeitig gefährdet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Refinanzierung dieser Strukturen. Wenn Kostensteigerungen pauschal gedeckelt und tariflich vereinbarte Löhne nicht mehr vollständig berücksichtigt werden, trifft das einen personalintensiven Bereich, der rund um die Uhr Vorhaltung sichern muss – gerade auch im ländlichen Raum.
Altenhilfe:
Bayerische Staatsregierung:
Landespflegegeld halbiert, angekündigte Investition der frei gewordenen Mittel in Strukturen im Doppelhaushalt sind nicht nachzuvollziehen. Das trifft Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unmittelbar und schwächt die häusliche Pflege, statt sie verlässlich zu stärken.
Bundesregierung:
Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Bezugsdauer der Entlastungszuschläge in der stationären Pflege, eine stärkere Fokussierung von Leistungen bei Pflegegrad 1 sowie Einschnitte bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Problematisch ist zudem die geplante zeitweise Aussetzung zentraler Regelungen zur tariflichen Entlohnung in der Langzeitpflege sowie die vorgesehene Obergrenze für Vergütungssteigerungen. Damit geraten ausgerechnet jene Verbesserungen unter Druck, die den Pflegeberuf zuletzt etwas attraktiver gemacht haben. Im Ergebnis wird der Fachkräfte verschärft und die Existenz vieler Pflegeeinrichtungen infrage gestellt
Behindertenhilfe:
Bayerische Staatsregierung
Der Freistaat verweist zwar darauf, dass im Doppelhaushalt „eine knappe Milliarde“ für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung aufgewendet werde. Gleichzeitig sinken mehrere konkrete Ansätze: Der Landesplan für Menschen mit Behinderung wird von 39,7 Mio. Euro im Jahr 2025 auf 38,1 Mio. Euro im Jahr 2026 und 37,4 Mio. Euro im Jahr 2027 abgesenkt. Die Mittel für die Konversion von Komplexeinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sinken von 15,0 Mio. Euro auf jeweils 14,2 Mio. Euro; auch die Erstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr wird von 50,0 Mio. Euro auf 44,0 Mio. Euro reduziert. Inklusion, Barrierefreiheit, selbstbestimmtes Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben und verlässliche Assistenzstrukturen brauchen langfristige Planungssicherheit, ausreichend Fachkräfte und eine auskömmliche Finanzierung. Der Freistaat darf wachsende Bedarfe nicht durch haushaltstechnische Absenkungen, befristete Projektlogiken oder Verschiebungen auf Bezirke, Kommunen und Träger bearbeiten.
Bundesregierung:
Die notwendige Debatte über Entbürokratisierung und bessere Verfahren wird als Türöffner für Leistungskürzungen, abgesenkte Standards oder schlechtere Arbeitsbedingungen missbraucht. Eingliederungshilfe ist kein freiwilliger Zuschuss, sondern die Voraussetzung für Teilhabe, Selbstbestimmung und ein Leben in Würde. Wer unter dem Schlagwort „Kostendämpfung“ den Zugang zu Leistungen erschwert, individuelle Bedarfe pauschalisiert oder Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig anerkennt, greift nicht nur die Rechte von Menschen mit Behinderung an, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Reformen sind sinnvoll, wenn sie Verfahren vereinfachen, Rechte stärken und gute Arbeit absichern. Nicht akzeptabel ist eine Politik, die Haushaltsprobleme auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und den Beschäftigten in der Behindertenhilfe austrägt.
Jugend- und Familienhilfe:
Bayerische Staatsregierung:
Die Staatsregierung stellt den Doppelhaushalt zwar als Stärkung von Familie und sozialer Infrastruktur dar, verbindet ihn aber zugleich mit Konsolidierungsvorgaben, Stellenmoratorium und Einschnitten bei familienpolitischen Leistungen. Die Abschaffung von Familien- und Krippengeld sowie der Verzicht auf das angekündigte Kinderstartgeld werden zwar mit höheren Mitteln für die Betriebskosten von Kitas begründet; für viele Familien bedeutet dies dennoch den Wegfall direkter Entlastung. Gleichzeitig bleiben die strukturellen Probleme in Kitas, Ganztag, Jugendsozialarbeit, Familienberatung und Hilfen zur Erziehung ungelöst: Fachkräftemangel, steigende Bedarfe und kommunaler Kostendruck. Aus gewerkschaftlicher Perspektive darf der Freistaat diese Entwicklung nicht durch Verschiebungen innerhalb des Sozialhaushalts oder durch Zustimmung zu bundesweiten Kürzungslogiken weiter verschärfen. Notwendig sind verlässliche Landesmittel, eine auskömmliche Refinanzierung von Personal- und Tarifkosten, der Ausbau präventiver Angebote und eine klare Absage an Leistungspauschalierungen, Standardabsenkungen sowie Einschränkungen individueller Hilfen. Besonders deutlich wird dies im Einzelplan 10: Dort sinkt die Titelgruppe 76 „Maßnahmen der Jugendsozialarbeit“ von 33,785 Mio. Euro im Soll 2025 auf 28,628 Mio. Euro im Jahr 2026; für 2027 sind 31,328 Mio. Euro vorgesehen.
Bundesregierung:
Derzeit diskutierten Sparvorhaben, dazu zählen insbesondere die stärkere Pauschalierung von Leistungen, der Vorrang infrastruktureller Gruppenangebote vor individuellen Hilfen, mögliche Einschränkungen bei Schulbegleitung und Integrationshilfen, eine Begrenzung von Hilfen für junge Volljährige, reduzierte Standards bei der Unterbringung minderjähriger Geflüchteter sowie Vorschläge zur Absenkung oder Befristung individueller Unterstützungsleistungen. Auch eine mögliche Verschiebung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und die diskutierte Streichung des Kindergeldes bei stationärer Unterbringung würden Familien, Kinder und Jugendliche unmittelbar treffen. Die Kinder- und Jugendhilfe braucht keine verdeckte Kürzungsagenda, sondern verlässliche Finanzierung, ausreichend Fachkräfte, refinanzierte Tarifsteigerungen und Verfahren, die fachliche Entscheidungen stärken statt sie durch Kostendruck zu ersetzen.
Psychotherapie
Bayerische Staatsregierung:
Die Einsparungen bei Krankenhäusern, in der Eingliederungshilfe und in der Flüchtlingsbetreuung werden den Bedarf an psychotherapeutischer Betreuung erhöhen und zugleich die Ressourcen verringern, um diesen Herausforderungen begegnen zu können.
Bundesregierung:
Nach dem GKV-Beitragsstabilisierungs-Gesetz sollen sämtliche psychotherapeutische Leistungen wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet werden, was faktisch eine Deckelung psychotherapeutischer Leistungen bedeutet. Vor dem Hintergrund des bisherigen Leistungsumfangs psychotherapeutischer Praxen sowie des prognostizierten weiteren Anstiegs des psychotherapeutischen Versorgungsbedarfs ist mit signifikanten Einschränkungen der Versorgungskapazität und deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen.
Migrations- und Integrationsarbeit
Bayerische Staatsregierung
Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist es unverständlich, dass nicht mehr Geflüchteten die Integration in Arbeit ermöglicht wird. Stattdessen setzt sich das Land Bayern auf der Bundesebene für stärkere Grenzkontrollen und mehr Abschiebungen ein. Damit die Integration (in Arbeit) der zu uns einwandernden Menschen ab der Einreise zügig und zielgerichtet gelingt, ist neben einer dezentralen Unterbringung eine regelhafte Förderung der Beratungsangebote auf Landes- und Bundesebene vonnöten, ebenso der Erhalt der vorhandenen Strukturen, die immer wieder je nach Haushaltslage von (kurzfristigem) Abbau betroffen sind, auch im Landesprogramm.
Bundesregierung:
Integrationskurse, Jugendmigrationsdienste, Respekt Coaches, Migrationsdienste für erwachsene Zugewanderte, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, Projekte wie „Demokratie leben“: Die Liste der Programme und Projekte im Bereich Migration und Integration, die (faktisch) gekürzt oder gestrichen werden sollen, ist lang und steht im Gegensatz zu Evaluationen, die die Wirksamkeit und Qualität dieser Angebote auch für das gesellschaftliche Miteinander festgestellt haben. Statt des Rotstifts bedarf es eines Rechtsanspruchs auf Beratung für Menschen mit Migrationsgeschichte und damit verbunden eine regelhafte und kostendeckende Förderung der Beratungsangebote.